Sehr geehrte Frau Hähnel,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ihre persönliche Trauer über das Geschehen in Ihrer Familie ist verständlich. Aus Sicht der Bundesregierung kann eine Frau über eine ungewollte Schwangerschaft letztendlich nur selbst entscheiden. Denn sie muss auch alle gesundheitlichen Risiken einer Schwangerschaft und die Verantwortung für die Erziehung des Kindes tragen.
Da es zu den wichtigen Aufgaben des Staates gehört, ungeborenes Leben zu schützen, ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt allerdings unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dazu muss die betroffene Frau vor dem Eingriff an einem Beratungsgespräch in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle teilnehmen.
Um Schwangere in Not besser zu unterstützen, gibt es seit 2014 das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“. Für Schwangere in psychosozialen Konfliktlagen stellt der Bund zum einen ein deutschlandweites Hilfetelefon "Schwangere in Not" bereit. Es steht rund um die Uhr in mehreren Sprachen zur Verfügung. Das zweite Element des Gesetzes ist die vertrauliche Geburt. Sie ermöglicht Frauen, ihr Kind unter einem Pseudonym zur Welt zu bringen – und das in einem Krankenhaus mit guter medizinischer Versorgung.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/07....
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (1)Schließen
am 23. Oktober 2017
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.