Sehr geehrter Herr Denzin,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Seit 2004 müssen Betriebsrentner volle Beiträge zur Kraken- und Pflegeversicherung entrichten. Die Beitragszahlungen beginnen mit der Auszahlungs- oder Rentenphase des Vertrages. Sie werden auf zehn Jahre gestreckt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtslage im Februar 2008 ausdrücklich bestätigt.
Dafür werden die Sparer jedoch bereits in der Ansparphase entlastet. Weil die Versicherungsbeiträge des Arbeitgebers innerhalb bestimmter Beitragsgrenzen pauschal versteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Brutto bezahlt werden, verringern sich die Steuer- und Sozialabgaben bei der Gehaltszahlung. Wegen geringerer Steuer- und Sozialabgaben steht deshalb monatlich mehr Geld für die Beitragszahlung zur Verfügung.
Ihrer E-Mail entnehmen wir, dass bei Ihnen der Fall so liegen könnte. Sie schreiben, Ihr Arbeitgeber habe aus Ihrem Bruttogehalt in eine Direktversicherung eingezahlt. Dadurch könnten Sie durch geringere Abzüge mehr Nettogehalt zur Verfügung gehabt haben. Dieser Effekt ist nicht zu unterschätzen und müsste in Ihre Berechnung noch mit einfließen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass das BPA weder eine individuelle Prüfung Ihrer Angelegenheit noch deren rechtliche Bewertung vornehmen kann und darf. Außerdem kommt es bei einer Überprüfung auf wichtige Details Ihres Vertrages an, die wir nicht kennen.
Wenn Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge überprüfen lassen möchten, können Sie sich zunächst Expertenrat einholen. Ein entsprechendes Angebot bietet die Verbraucherzentrale an. Detaillierte Informationen dazu unter: https://www.verbraucherzentrale.de/home
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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