Sehr geehrter Herr oder Frau Rebel,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie sprechen einige Punkte an, die Bürgerinnen und Bürgern Sorge bereiten. Der Bundeskanzlerin ist sehr bewusst, dass die Aufnahme von Flüchtlingen eine große Bewährungsprobe für den Bund, die Länder und die Kommunen ist. Die Anstrengungen werden besonders vor Ort sichtbar; in den Städten und Gemeinden.
Es ist daher wichtig, sich auf allen Ebenen für die Verfassungsnormen unseres Rechtsstaates und die Grundwerte unserer Gesellschaft einzusetzen. Dazu gehört zuallererst die Würde des Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion oder Geschlecht. Darüber hinaus sind Meinungsfreiheit, Toleranz und Pressefreiheit, aber auch das Gewaltmonopol des Staates unverrückbare Werte, die ein friedliches Zusammenleben aller gewährleisten.
Die Unterbringung von Flüchtlingen organisieren die Länder und Kommunen nach klaren Regeln. Seit Januar 2016 unterstützt der Bund die Länder mit einer monatlichen Pauschale pro Flüchtling – bis das jeweilige Asylverfahren abgeschlossen ist.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Lexikon/FAQ-Flu....
Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) haben Anspruch auf die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind. Diese Rechtslage hat sich in den vergangenen Jahren nicht verändert. Welche Kosten jeweils angemessen sind, legen die Kommunen fest. Der Bedarf in der Grundsicherung wird immer für jeden Einzelfall ermittelt.
Die Renten sind in den vergangenen Jahren aufgrund der positiven Beschäftigungs- und Lohnsituation spürbar gestiegen. 2016 profitierten die Rentnerinnen und Rentner von der höchsten Anhebung seit 23 Jahren: Die Alterseinkünfte stiegen um 5,95 Prozent (Ost) bzw. 4,25 Prozent (West). Darüber hinaus wurden die abschlagsfreie Rente mit 63, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente oder auch die so genannte Mütterrente beschlossen. 2017 folgte eine weitere Rentenerhöhung um 3,59 Prozent in den neuen und 1,9 Prozent in den alten Ländern.
Auch 2018 werden die Renten zum 1. Juli um 3,2 (West) bzw. 3,4 Prozent (Ost) steigen. Die neue Bundesregierung möchte die gesetzliche Rente weiter stärken – etwa mit einer Grundrente, die jahrzehntelangen Einsatz im Arbeitsleben, bei der Pflege und in der Kindererziehung honoriert. Dies sind nur einige Punkte, die deutlich machen, was der Bundesregierung wichtig ist: Eine Gesellschaft, die geprägt ist von Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Zusammenhalt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 15. Februar 2018
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am 15. Februar 2018
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Kommentar zu Kommentar 1 am 16. Februar 2018
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am 06. März 2018
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am 12. März 2018
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