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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
keine Wahleinladung
Sehr geehrter Frau Merkel,
mein Mann ist Spanier hat keine deutsche Staatsbürgerschaft, wurde hier geboren und ging hier zur Schule und arbeitet hier.
Warum darf er nicht zur Bundestagswahl mitwählen?
Er lebt seit 44 Jahren hier. Denken Sie nicht, dass diese Menschen auch ein Recht haben hier wählen zu dürfen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie auch diese Menschen zur Wahl zu lassen würden.
LG Katrin Roediger
Kommentare (1)Schließen
am 23. September 2017
1.
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