Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Volkmar Stoye am 15. September 2017
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Die Kanzlerin direkt

Beitragspflicht auf Versorgungsbezüge

Seit über 25 Jahren beraten und betreuen wir Kunden im Versicherungsbereich und haben stets eine objektive und faire Beratung vorgenommen.

Nunmehr kommen verstärkt ärgerliche Kunden wegen der KV Pflicht ab 1.1.2005 auf Versorgungsbezüge auf uns zu die weit vor 2015 einen BAV Versorgung erhalten haben und ohne Bestandsschutz in die SV Pflicht kommen wenn der Geringfügigkeitsbetrag im Auszahljahr überschritten wird

Sie haben sich doch auf die angaben bei Vertragsabschluss verlassen ( Steuer und SV frei in der Auszahlphase ) !!!
Die Kunden wurden zwar über die Auswirkungen der Gesetzesänderung seit 2004 informiert aber erleben erst jetzt in der Auszahlphase was diese KV Pflicht bedeutet.

Insbesondere wenn hier Firmenfinanzierte Verträge mit weiteren Verträgen aus Gehaltsumwandlung zusammentreffen, oder auch der Geringfügigkeitsbetrag nur mit geringer Summe überschritten wird..

Uns ist zu diesem Thema umfassend bekannt das bereits höchstrichterliche Entscheidungen bestehen und das hier stets gegen die Verbrauchen unter Berücksichtigung der Gesetzesgrundlage und Änderung entschieden wurde.

Meine Frage zu Ihrem Standpunkt:

Wäre es nicht an der Zeit hier über eine Veränderung auch unter Berücksichtigung der Kassenlage der Krankenkassen nachzudenken ?

Evtl. auch nur mit einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze ! ?

Oder soll trotz der Altersaarmut der in aller Munde ist der Kunde der Vorsorge innerhalb der BAV betrieben hat weiterhin zur Kasse gebeten werden und sollen auch weiterhin Altverträge vor der Gesetzesänderung mit KV Pflicht belastet werden ?

Danke für Ihren Standpunkt

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