Sehr geehrter Herr Fink,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bundeskanzlerin Merkel hat es immer wieder deutlich gemacht: Diejenigen, die in unserem Land kein Aufenthaltsrecht bekommen, die nicht als Asylbewerber anerkannt werden und die keinen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention oder subsidiären Schutz erhalten, müssen unser Land auch wieder verlassen.
Bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht haben Bund und Länder bereits viele Verbesserungen erreicht: Die Zahl der Ausreisepflichtigen, die in ihre Herkunftsstaaten zurückkehren, ist im Jahr 2016 deutlich höher als in den Vorjahren. Das belegen die aktuellen Zahlen, die Sie einer Grafik des Bundesinnenministeriums entnehmen können:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Au...
Auch Abschiebungen nach Afghanistan werden inzwischen wieder fortgesetzt. Das heißt: Straftäter, Gefährder sowie Personen, die sich hartnäckig der Identitätsfeststellung verweigern, können dorthin zurückgeführt werden.
Darüber hinaus wurden im vergangenen Halbjahr eine Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen im Asyl- und Aufenthaltsrecht getroffen: Das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht erleichtert die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern. Es sieht u.a. die Ausweitung der Abschiebehaft für Ausreisepflichtige vor, wenn von ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht. Außerdem ist eine erleichterte Überwachung mit Hilfe von Fußfesseln möglich, wenn ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse besteht.
Zudem gilt eine verschärfte Residenzpflicht für Geduldete, wenn diese ihre Rückführung durch vorsätzlich falsche Angaben, durch Täuschung über die Identität oder die Staatsangehörigkeit aktiv verhindern oder verzögern. Weitere Informationen hierzu:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
Die Menschen erwarten zu Recht, dass unsere rechtsstaatlichen Entscheidungen auch konsequent durchgesetzt werden. Wir weisen aber darauf hin, dass für die Durchsetzung der bestehenden Gesetze in erster Linie die Länder und Kommunen zuständig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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