Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor F. Gaus am 05. Juli 2017
6000 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Schwierigkeiten beim Wohngeldantrag, trotz Arbeitslosigkeit

Liebe Verehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
ich weis nicht, ob sie sich die Mühe machen werden, meine Zeilen zu lesen, und sich darüber Gedanken machen werden. Jedoch möchte ich als ganz kleines Lichtlein als Deutscher, ihnen einmal sagen, wie sehr wir kleinen Menschen in Deutschland leiden müssen, und um alles hart kämpfen müssen.
Erschwernis beim Wohngeld Antrag wenn man Arbeitslos gemeldet ist. Da ich Trotz Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage bin, meine Mieter zu bezahlen, hatte ich über das Sozialamt einen Antrag auf Wohngeldzuschuss gestellt. dann bekam ich nach einiger Zeit die Mitteilung, das ich Hilfebedürftig sei, und ich doch bitte im Job Center noch einen weiteren Antrag stellen soll. daher meine Frage, wozu gibt es noch Sozialdienststellen, wo man Anträge stellen kann, wenn man dann doch wo anders hingeschickt wird? Kann man das ganze Soziale Wirrwarr nicht ändern, oder noch besser Vereinfachen, und das man nicht von einem Amt zum nächsten rennen muss? Da ich seit letztem Dezember Arbeitslos bin, bin ich wegen geringfügigem Einkommen dann in die Mietschulden gekommen. So das mir sehr bald der Rauswurf aus meiner Stadtwohnung droht, und ich dann als weiterer Obdachloser in Deutschland auf der Straße leben muss. Ich bitte sie Höflichst um Verzeihung das ich sie mit meinem Unwichtigen Anliegen belästigt habe, aber ich musste einfach mal meiner Seele Luft verschaffen, und ich hoffe sie können mich ein klein wenig Verstehen.

Es Grüßt sie ein Deutscher Mitbürger aus Walldorf,
Friedbert- Andreas Gaus

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Felizitas Stückemann
    am 05. Juli 2017
    1.

    Herr Gaus: Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, dann
    sind Sie beim Jobcenter gemeldet. Das ist EINE Stelle,
    die auch Ihre Miete übernimmt. Dazu müssen Sie von
    Ihrem Vermieter ein Formular ausfüllenh lassen, in
    dem steht, wo Sie wohnen, was Sie zahlen und wieviel
    davon Nebenkosten sind. Damit gehen Sie wieder zum
    Jobcenter und das übernimmt die Miete, wenn Sie
    wollen, direkt an den Vermieter. Aber, es kommt
    darauf an, für wieviele Personen Sie die Wohnung
    benötigen. Sind Sie allein, kann die Wohnung nur
    etwa 48 qm groß sein. Mehr wird nicht bezahlt und
    das ist auch richtig so.

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.