Sehr geehrter Herr Adrion,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung steht über ihre Auslandsvertretungen in der Türkei mit den betroffenen christlichen Stiftungen und mit den türkischen Behörden in Kontakt. Sie verfolgt die Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit.
Zunächst gilt: Man kann nicht von einer „Enteignung der religiösen Stiftungen“ sprechen. Die Rechtslage ist vielmehr komplex. Die betroffenen Liegenschaften sind als Folge einer Eingemeindung aramäischer Dörfer in die Großstadt Mardin bereits 2014 in das Eigentum der Stadt übergegangen. Die Klöster und Kirchen, die sich zuvor nur im Besitz der Stiftungen befanden, waren Eigentum der nun nicht mehr existierenden Dörfer.
Im August 2014 ist eine Auflösungskommission eingesetzt worden, um die Eigentumsänderungen endgültig zu klären. Im April 2017 entschied die Kommission, dass das Eigentum an Kirchen und Klöstern an das Schatzamt und das Nutzungsrecht an die türkische Religionsbehörde Diyanet übertragen wird. Diese Entscheidung zugunsten von Diyanet wurde jedoch Juli 2017 – auch auf Protest der syrisch-orthodoxen Gemeinde – wieder zurückgenommen. Die Mor Gabriel Stiftung ist nun bestrebt, sich das Eigentum an den betroffenen Grundstücken vom Schatzamt übertragen zu lassen.
Die Gespräche zwischen den türkischen Behörden und den christlichen Stiftungen verlaufen nach Aussage von Vertretern der assyrischen Gemeinde konstruktiv. Es ist zu hoffen, dass sie zu einem befriedigenden Ergebnis für alle Beteiligten führen.
Die freie Ausübung der Religion ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung: Im Juni 2016 hat sie einen ersten Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit vorgelegt. Er beschreibt exemplarisch, wie staatliche und nichtstaatliche Akteure das grundlegende Menschenrecht in verschiedenen Ländern missachten. Deutschland engagiert sich aber auch praktisch und weltweit für Religions- und Meinungsfreiheit. Dabei kann die Bundesregierung auf eine gute Zusammenarbeit mit Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten zählen.
Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2016/09/20...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 01. Juli 2017
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am 03. Juli 2017
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Kommentar zu Kommentar 2 am 04. Juli 2017
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am 07. Juli 2017
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am 31. Juli 2017
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