Sehr geehrter Herr Wermuth,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Mehr Tierwohl ist ein Schwerpunkt der Landwirtschaftspolitik der Bundesregierung. Sie hat deshalb im Juni dieses Jahres eine Nationale Nutztierstrategie vorgestellt. Die Strategie zeigt den Weg für zukunftsfähige Tierhaltung, die Tier- und Umweltschutz genauso beachtet wie Qualität bei der Produktion und Marktorientierung: http://www.bmel.de/DE/Tier/_texte/Nutztierhaltungsstrateg... .
Was die Bedingungen bei der Schlachtung angeht, so belegen Studien, dass es verschiedene Gründe gibt, warum Tiere trotz Betäubung beim Schlachten das Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen wiedererlangen können. Das kann dazu führen, dass - wie Sie beschreiben- Tiere bei Bewusstsein in eine Brühanlage geraten können. Solche Vorfälle sind auch aus Sicht der Bundesregierung völlig inakzeptabel. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um sie auszuschließen.
So wird jeder Schlachtbetrieb täglich tierärztlich kontrolliert und die Einhaltung der Tierschutzvorschriften geprüft. Dabei finden auch Überprüfungen des Schlachtprozesses und der Betäubungsgeräte statt. Für die Überwachung sind die Behörden der Bundesländer zuständig sind. Bei Verstößen sind Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und Bußgelder möglich.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium steht mit allen Beteiligten im ständigen Austausch, um die Kontrollsysteme und den Tierschutz bei der Schlachtung weiterzuentwickeln.
Um Betäubungsmethoden bei Schlachttieren sicherer zu machen, fördert die Bundesregierung diverse Forschungsprojekte beispielsweise zur Verbesserung der Elektrobetäubung und des Bolzenschusses sowie von Verfahren, um den sicheren Todeseintritt vor Schlachtung festzustellen.
Ab dem 1. September 2017 ist zudem die Abgabe von Tieren im letzten Drittel der Trächtigkeit zum Zweck der Schlachtung weitestgehend untersagt.
Einzelheiten dazu finden Sie in den Antworten auf parlamentarische Anfragen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/125/1812519.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/100/1710021.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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