Sehr geehrte Frau Hirschbeck,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es ist Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger. Denn vor dem deutschen Grundgesetz sind alle Menschen gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Aufgrund der Gefährdungslage auch in unserem Land hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode sehr viel getan, um Anschläge zu verhindern und die Sicherheit in Deutschland zu erhöhen. Hierzu zählen etwa die Regelung zur Ausweitung der Videoüberwachung durch nicht-staatliche Stellen in öffentlichen Räumen. Im Haushalt für 2017 sind zudem bis 2020 mehr als 4.000 zusätzliche Stellen und mehr als 800 Millionen Euro Personal- und Sachmittel für die Sicherheitsbehörden des Bundes vorgesehen.
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sind gut aufgestellt. Sie arbeiten mit ganzer Kraft dafür, dass alle Menschen in Deutschland in Sicherheit leben können.
Die Bundesregierung prüft kontinuierlich, wo gegebenenfalls weiterer Handlungsbedarf besteht. Bereits Ende 2016 hatte sie mehrere Gesetzentwürfe beschlossen, die das Sicherheitsniveau in Deutschland weiter erhöhen. Die Gesetze sind inzwischen in Kraft getreten:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12...
Nach dem Anschlag in Berlin hatte die Bundeskanzlerin Innenminister de Maizière und Justizminister Maas gebeten, konkrete Vorschläge im Bereich der Inneren Sicherheit und des Aufenthaltsrechts zu erarbeiten. Die Minister haben sich auf eine Reihe von gesetzgeberischen Änderungen und Konsequenzen - wie etwas verschärfte Wohnsitzauflagen, erleichterte Abschiebehaft und schärfere Überwachung für ausreisepflichtige Asylbewerber - verständigt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/01...
Inzwischen sind diese Vorschläge Inhalt mehrerer Gesetzesvorhaben:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2017...
Auch im Asyl- und Aufenthaltsrecht wurden eine Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen umgesetzt. So wird die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erleichtert. Die Bundesregierung hat ein Gesetz eingebracht, das die Regeln für ausreisepflichtige Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit ausgeht, verschärft. Dieses Gesetz tritt in Kürze in Kraft.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
Generell lässt sich sagen, dass die überwiegende Mehrheit der Asylsuchenden und Flüchtlinge keine Straftaten begeht. Vielmehr suchen sie hier Schutz und Hilfe vor Gewalt und Krieg in ihren Heimatländern. Nur eine Minderheit von ihnen wird straffällig. Zu einem erheblichen Teil sind Zuwanderer auch Opfer dieser Straftaten. Es muss deutlich nach der Schutzbedürftigkeit jedes einzelnen Asylsuchenden differenziert werden: Wer keines Schutzes bedarf, hat auch kein Recht darauf, in unserem Land zu bleiben. Und wer hier schwere Straftaten verübt, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt. Man darf aber keinesfalls alle bei uns lebenden Flüchtlinge pauschal unter Verdacht stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 04. Juni 2017
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