Sehr geehrte Frau Teichert,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das ehrenamtliche Engagement hat für den Zusammenhalt der Gesellschaft eine hohe Bedeutung. Immer mehr Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich. Erst kürzlich hat die Bundeskanzlerin das gewürdigt: „Bürgerschaftliches Engagement ist ein Markenzeichen Deutschlands. … Deshalb verstehen wir es auch als Aufgabe der Politik, Verantwortungsbereitschaft zu fördern und insgesamt gute Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zu ermöglichen.“
Zu Ihrer konkreten Frage zu den Tafeln: Die Bundesregierung sieht in den Tafeln eine wichtige Ergänzung der vorhandenen staatlichen Sozialleistungen und begrüßt es, dass die Tafeln eine sinnvolle Verwendung von qualitativ einwandfreien Produkten, insbesondere von überschüssigen Lebensmitteln, ermöglichen.
Bei der Weitergabe von Lebensmitteln bestehen bei Gebern wie Empfängern häufig Unsicherheiten im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Um diese zu klären. hat die Bundesregierung einen Leitfaden veröffentlicht: http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Leifa....
Bund und Länder haben sich bereits im Jahr 2012 darauf verständigt, auf Lebensmittelspenden an Tafeln oder sonstige Einrichtungen für Bedürftige keine Mehrwertsteuer zu erheben. Bei begrenzt haltbaren Lebensmitteln soll der Wert nach Ladenschluss regelmäßig null Euro betragen. So fällt keine Umsatzsteuer an.
Ziel der Bundesregierung ist, dass Menschen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Deshalb ist es erfreulich, dass sich die soziale Lage in Deutschland in den letzten Jahren insgesamt positiv entwickelt hat. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat deutlich zugenommen, während die Arbeitslosenquote den niedrigsten Stand seit der deutschen Einheit erreicht hat. Erstmals seit 1993 ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen unter die Eine-Millionen-Marke gesunken. Der Anteil der Menschen, die materiellen Entbehrungen ausgesetzt sind, ist weiter rückläufig und liegt auf einem sehr niedrigen Niveau.
Über 65-jährige sind dabei seltener armutsgefährdet als die Gesamtbevölkerung. Das deutsche Rentensystem ist stabil und finanziell solide aufgestellt. 2016 haben die Ruheständler von der höchsten Rentensteigerung seit 23 Jahren profitiert. Zum 1. Juli 2017 wird die gesetzliche Rente erneut spürbar steigen.
Zahlreiche Maßnahmen dieser Legislaturperiode sind besonders den unteren Einkommensgruppen zu Gute gekommen. Beispielhaft genannt seien der Mindestlohn, die Stärkung der Tarifbindung, höhere Erwerbsminderungsrenten, Rente mit 63, Mütterrente, Bundesteilhabegesetz, Erhöhung des Wohngeldes, steuerliche Entlastung für Alleinerziehende oder der Ausbau der Kinderbetreuung. Nicht zuletzt wurden auch die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Sozialhilfe regelmäßig angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 18. Mai 2017
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am 18. Mai 2017
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