Sehr geehrte Frau Basselli,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zunächst einmal möchten wir Ihnen für Ihren Einsatz, Menschen bei der Integration zu unterstützen, danken. „Dadurch wurde vieles auf die Beine gestellt, was der Staat alleine nicht geschafft hätte“, bekräftigte auch die Bundeskanzlerin, als sie im April Flüchtlingshelfer aus ganz Deutschland im Bundeskanzleramt zu Gast hatte. In kurzer Zeit haben die Ländern, Kommunen und vor allem auch viele Initiativen und Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe engagiert sind, Vorbildliches auf den Weg gebracht. Hier finden Sie Beispiele: www.deutschland-kann-das.de .
Es ist gut, dass Deutschland großzügige Möglichkeiten der humanitären Hilfe anbietet. Diese Fähigkeiten gilt es zu erhalten, um Menschen zu helfen, die solchen Schutz brauchen. Es gibt aber auch die berechtigte Erwartung, dass dort, wo keine Schutzbedürftigkeit in Rechtsverfahren festgestellt wurde, die Ausreise notwendig ist. Auf Seiten derer, die ehrenamtlich viel Arbeit, Kraft und Zeit investiert haben, kann dies manchmal enttäuschend sein.
Der Bundesregierung ist es daher wichtig, Entscheidungen über die Anerkennung von Flüchtlingen künftig schneller zu treffen, um keine falschen Hoffnungen zu wecken. Diejenigen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, die nicht als Asylbewerber anerkannt werden und die keinen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention oder subsidiären Schutz erhalten, müssen unser Land wieder verlassen.
Die Menschen in Deutschland erwarten, dass rechtsstaatliche Urteile vom Staat umgesetzt werden. Diese Erwartung ist auch gerechtfertigt: Es soll denen geholfen werden, die unsere Hilfe wirklich brauchen.
Fakten und Hintergründe zum Thema Flucht und Asyl: https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 30. Mai 2017
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am 30. Mai 2017
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am 31. Mai 2017
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am 01. Juni 2017
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