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Die Kanzlerin direkt
Abgelehnter Asylbewerber aus Ghana
Sehr geehrte Damen und Herren des Bundespresseamtes, sehr geehrte Leserin und Leser dieser e-Mail,
Zum Sachverhalt:
Vor kurzem ging es durch die Presse, dass ein Mann in den Bonner Rheinauen in einem Zelt mit einer Machete ein Pärchen bedroht, beraubt und anschließend die Frau vergewaltigt hatte. Im Rahmen der Ermittlungen wurde ein Afrikaner aus Ghana festgenommen und anhand der DNA Spuren dingfest gemacht. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen abgelehnten Afrikaner aus Ghana handelt, der bereits ein (abgelehntes) Asylverfahren in Italien durchlaufen und auf Umwegen dann nach Deutschland kam und hier im Bundesgebiet einen Asylantrag stellte, der auch abgelehnt wurde, aber noch nicht bestandskräftig ist. Hierzu meine Frage: Ich habe mir ja alle Ihre Antworten zum Thema Asyl durchgelesen und es ist bei Ihren Antworten immer wieder die Rede von einer europäischen Datenbank, auf die alle Behörden Zugriff haben. Aber wenn der Mann aus Ghana doch bereits in Italien registriert worden war, dann hätte er doch im Rahmen des Dublin III Verfahrens direkt wieder nach Italien zurückgeschickt werden müssen. Wieso darf er dann im Bundesgebiet ein zweites Asylverfahren durchlaufen? Wenn das Sinn der Sache ist, dann könnte er ja noch seiner Ablehnung in Deutschland auch beispielsweise nach Frankreich, Österreich etc. weiterreisen und dort auch einen Asylantrag stellen. Das mündet dann ja in einem regelrechten Asyltourismus.
Vielen Dank für das Lesen meines Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen, H. Lorenz
Kommentare (1)Schließen
am 04. Mai 2017
1.
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