Sehr geehrter Herr Lange,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Durch große finanzielle Anstrengungen und das Engagement der Menschen in Ost und West ist es gelungen, die neuen Länder zu attraktiven Regionen zu entwickeln. Um auch die soziale Einheit zu vollenden, hat das Bundeskabinett im Februar einen Fahrplan zur vollständigen Angleichung der Rentenwerte beschlossen. Ab 2025 sollen für die Rentenberechnung in Ost und West die gleichen Werte gelten. Der Deutsche Bundestag berät derzeit den Gesetzentwurf.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
Jeder kann in die Situation kommen, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten zu können. Deshalb verbessert die Bundesregierung die Erwerbsminderungsrente in dieser Legislaturperiode schon zum zweiten Mal. Im Juli 2014 ist die Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente von 60 auf 62 Jahre erhöht worden. Das bedeutet, dass die Betroffenen seitdem so gestellt werden, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet, auch wenn die Erwerbsminderung teilweise deutlich früher eintrat.
Die Bundesregierung will diesen Wert von 2018 bis 2024 schrittweise um weitere drei Jahre anheben – auf dann 65 Jahre. Diese Regel soll für alle Betroffenen gelten, die ab dem 1. Januar 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Am Ende wird diese Rente im Schnitt um sieben Prozent steigen. Die Mehrausgaben von 1,5 Milliarden Euro bis 2030 sollen gezielt bei den Menschen ankommen, die sie am nötigsten brauchen. Die vorgesehenen Stichtage sind erforderlich, um die Beitragszahler nicht zu überlasten.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
Die Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente sind ein wichtiges Zeichen der Solidarität, betroffene Menschen angemessen abzusichern. Es geht aber auch darum, Erwerbsminderung von vornherein zu vermeiden. Mit dem Rentenpaket 2014 ist das Budget, das der Rentenversicherung jährlich für Reha-Leistungen zur Verfügung steht, deutlich erweitert worden. Die Erhöhungen steigen bis Ende 2017 auf etwa 233 Millionen Euro. Erst wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, wird das Budget schrittweise wieder abgebaut. Zudem sieht die Arbeitsstättenverordnung vor, dass auch psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung verpflichtend berücksichtigt werden.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/07...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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