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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor NICO LANGE am 06. April 2017
13305 Leser · 4 Kommentare

Soziales

erwerbsminderungsrente

SEHR GEEHRTE FRAU BUNDESKANZLERIN,

DER BUNDESTAGSWAHLKAMPF HAT BEGONNEN & JEDE STIMME ZÄHLT AUCH VON DEN RENTNER ( ERWERBSMINDERUNGSRENTNER )
WIR HABEN JETZT 27 JAHRE NACH DEN MAUERFALL & DIE LÖHNE & RENTEN SIND IMMER NOCH NICHT ANGEPASST.

WANN GEDÄNKEN SIE DIE RENTEN AN OST & WEST ANZUGLEICHEN ?????

DIE ERWERBSMINDERUNGSRENTEN REICHEN NICHT ZUM LEBEN ( KLEIDUNG DARF NICHT KAPUTT GEHEN IN SCHWEIGE FERNSEHEN MÖBEL & DEN NOCH FÜRS ALTER VORSORGEN )

DIE ERWERBSMINDERUNGSRENTEN MÜSSTEN ENDLICH ANGEHOBEN WERDEN NICHT NUR UM 50 € DIE MERKT MAN GAR NICHT & GLEICHZEITIG KÖMMT VON HINTEN EINE KRANKENKASSE ERHÖHUNG & UNTER DEM STRICH HAT MAN + - NULL.
DAS DARF NICHT SEIN.

ICH HOFFE SIE WERDEN AUCH DIE BESTANDS ERWERBSMINDERUNGSRENTNER NICHT VERGESSEN !!!
WEIL ICH SCHON WIEDER GEHÖRT HABE DAS NUR DIE ERHÖHUNG FÜR NEURENTNER AB 01.07.2017 GILT.
UND WIR BESTANDS ERWERBSMINDERUNGSRENTNER WERDEN WIEDER VERGESSEN.

WIR SIND ZWAR KRANK ABER NICHT .B.......

WIR SIND AUCH WÄHLER !!!!

ICH HOFFE DA KOMMT NOCH WAS WALL WÄR 35 - 45 JAHRE GEARBEIT HAT JEDEN MORGEN AUFGESTANDEN IST & VON HEUTE AUF MORGEN NICHT MEHR ARBEITEN KANN DARF NICHT WEIL ER KRANK & DEN NOCH BEHINDERT IST BESTRAFT WERDEN .
( HABE LEUTE IN TV GESEHEN DIE 670 € EM-RENTE BEKOMMEN)
DAS REICHT DOCH VORNE & HINTEN NICHT )

ICH HOFFE AUF EINE ERHÖHUNG AUCH DEN BESTANDSRENTNERN WO VON MAN LEBEN KANN & ENDLICH NACH 27 JAHREN AUF EINE ANGLEICH OST & WEST RENTEN !!!!
DAS DASS ENDLICH AUFHÖRT!!!!

MIT FREUNDLICHEN GRUSS

LANGE

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Mai 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Lange,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Durch große finanzielle Anstrengungen und das Engagement der Menschen in Ost und West ist es gelungen, die neuen Länder zu attraktiven Regionen zu entwickeln. Um auch die soziale Einheit zu vollenden, hat das Bundeskabinett im Februar einen Fahrplan zur vollständigen Angleichung der Rentenwerte beschlossen. Ab 2025 sollen für die Rentenberechnung in Ost und West die gleichen Werte gelten. Der Deutsche Bundestag berät derzeit den Gesetzentwurf.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...

Jeder kann in die Situation kommen, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten zu können. Deshalb verbessert die Bundesregierung die Erwerbsminderungsrente in dieser Legislaturperiode schon zum zweiten Mal. Im Juli 2014 ist die Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente von 60 auf 62 Jahre erhöht worden. Das bedeutet, dass die Betroffenen seitdem so gestellt werden, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet, auch wenn die Erwerbsminderung teilweise deutlich früher eintrat.

Die Bundesregierung will diesen Wert von 2018 bis 2024 schrittweise um weitere drei Jahre anheben – auf dann 65 Jahre. Diese Regel soll für alle Betroffenen gelten, die ab dem 1. Januar 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Am Ende wird diese Rente im Schnitt um sieben Prozent steigen. Die Mehrausgaben von 1,5 Milliarden Euro bis 2030 sollen gezielt bei den Menschen ankommen, die sie am nötigsten brauchen. Die vorgesehenen Stichtage sind erforderlich, um die Beitragszahler nicht zu überlasten.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...

Die Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente sind ein wichtiges Zeichen der Solidarität, betroffene Menschen angemessen abzusichern. Es geht aber auch darum, Erwerbsminderung von vornherein zu vermeiden. Mit dem Rentenpaket 2014 ist das Budget, das der Rentenversicherung jährlich für Reha-Leistungen zur Verfügung steht, deutlich erweitert worden. Die Erhöhungen steigen bis Ende 2017 auf etwa 233 Millionen Euro. Erst wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, wird das Budget schrittweise wieder abgebaut. Zudem sieht die Arbeitsstättenverordnung vor, dass auch psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung verpflichtend berücksichtigt werden.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/07...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Christine Teichert
    am 08. April 2017
    1.

    Ministerin Nahles hat den Grund schon genannt. Die Finanzen sind nicht für alle Frührentner freigestellt worden.
    Aber es ist eine Staffelung bis 2024 zu erwarten. Warum die Staffelung allerdings beim jüngsten Rentnenbeginn und nicht bei den älteren beginnt, das steht in den Sternen. Naja sagen wir mal ich vermute auch dafür eine Kostenfrage. Heute werden sehr viel weniger Menschen als früher in die Erwerbsunfähigkeit aufgenommen.
    Was wirklich geändert werden muss sind die KK-Beiträge. Die greifen durch die Mindestbemessungsgrenze zu stark zu. Der Satz liegt 2017 bei 991,67€. Das heißt egal ob der Mensch dieses Einkommen hat, die gesetzlich Krankenversicherten zahlen immer den Prozentsatz aus dieser Einkommenshöhe.

  2. Autor Yan Suveyzdis
    am 30. April 2017
    2.

    zur Info
    Rentner(in) Armut
    So viel Rente gibt es in Deutschland
    --
    http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/frauen-bekomm...

  3. Autor Yan Suveyzdis
    am 30. April 2017
    3.

    Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

    das Thema Rentner(in)Armut ist sehr aktuell.

    Die Bundesregierung sollte unbedingt etwas dagegen tun.
    Vielen Dank für Rentenanpassungen ab 01.07.2017...
    Im Westen wird um 1,9 % und im Osten um 3,59 % angepasst.
    ---
    Wenn man die West-Anpassung betrachtet, dann wird nicht einmal die derzeitige Inflationsrate von 2,2% erreicht (((
    --
    Es gibt eine Lösung...
    Wer keine andere Einkommen hat und Rente wegen Alter oder dauerhafte volle Erwerbsminderung bezieht muss NICHT nach Sozialamt geschickt aber auf Antrag Gesetzliche Mindestrente in Höhe von Mindestbemessungsgrenze KK-Beiträge (derzeit ca. 992 €) erhalten.... Fix und Fertig, Frau Merkel !!)
    ---
    SCHAFFEN Sie DAS?
    ---
    und Finanzen?...
    --
    Wer Millionen fremde Menschen aufnimmt (z.B. Kosten ca. 35 Milliarden EUR/Jahr) und über BrGr(Fr?)Exit (derzeitige Kosten mehr als 50 Milliarden EUR) oder Bankrettung (derzeitige Kosten mehr als 230 Milliarden EUR) kümmert ohne das Volk zu fragen, muss erst einmal seine Wertschöpfer gesund versorgen! Das heißt es darf überhaupt keine Rente unter 1000 Euro geben. Alles andere ist Armutsrente (((( in Deutschland, sehr verehrte Frau Merkel...
    ...
    Autor Erhard Jakob 12.04.2017
    @ Politiker!
    Macht euch dafür stark, dass in Deutschland eine
    Mindestrente von 1.000 Euro eingeführt wird.

  4. Autor Yan Suveyzdis
    am 30. April 2017
    4.

    ABER... wann Sie möchten SGB XII für Rentner.......??????(((
    ---
    z.B. Ist der Selbstbehalt von 2600,- Euro bei Empfängern von
    Grundsicherung einfach zu wenig. Das reicht nicht mal
    für die EIGENE BEERDIGUNG.
    ---
    Und es reicht nicht für dringende Anschaffungen wie: Neuer Fernseher, Neuer Kühlschrank, Neuer PC. Ich bitte Sie, diese Tatsache zu überdenken und den Selbstbehalt auf 25.000 Euro zu erhöhen.
    ---
    ODER wir müssen sterben schnell? ohne Name??

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