Sehr geehrte Frau Rimkus,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verbrechen und Gewalt gehört zu den Grundwerten unserer Verfassung und ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaates. Denn nur ohne kriminelle Bedrohung können sich Menschen persönlich und beruflich frei entwickeln. Die Bundesregierung verurteilt jede Gewalttat auf das Schärfste, unabhängig davon, wo und von wem sie begangen wird.
Deutschland zählt nach wie vor zu den sichersten Ländern der Welt. Das hohe Sicherheitsniveau soll auch in Zukunft gewahrt bleiben. Dies ist ein wichtiges Anliegen unserer Innenpolitik.
Für die Rechtsprechung sind nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung die Gerichte zuständig. Die konkrete Freiheitsstrafe setzen die Strafgerichte unparteiisch und unabhängig fest. In ihrer Urteilsfindung haben die Richter alle Umstände gegeneinander abzuwägen, die für und gegen den Täter sprechen. Dazu gehören die konkreten Umstände der Tat wie auch beispielsweise das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen.
Die Strafzumessung gegenüber minderjährigen Straftätern und Heranwachsenden unterliegt wiederum den Regeln des Jugendgerichtsgesetzes. Um die Jugendkriminalität in Zukunft wirksamer zu bekämpfen, wurde das Jugendstrafrecht 2015 in einigen Punkten verschärft. So ist jetzt das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende bei Mord auf 15 Jahre erhöht sowie der Warnschussarrest eingeführt.
Informationen zur Integrationspolitik der Bundesregierung:
https://www.deutschland-kann-das.de/Webs/DEKD/DE/Home/hom...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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