Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Claudia Grabowski am 25. Juli 2016
6591 Leser · 1 Kommentar

Gesundheit

Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin
In Anbetracht der viele Menschen die krank und dann arbeitsunfähig bleiben ,ist es an der Zeit unseren Krankenkassenversicherungschutz zu ändern.Privatversicherte sollten ein Recht auf den Wechsel in eine Gesetzliche Versicherung haben ,ohne Altersgrenze.Oder den Rechtsanpruch in einer Privaten haben, die volle Versorgung ,laut des Versichertenbetrag, bevor der Mensch schwer erkrankte..Z:B Jahrelang gesund bis zu 800 Euro monl.,gezahlt ,nach Schlaganfall nur noch 400monl.zahlen kann und trotzdem steht man sich viel schlechter als ein gesetzlich Versicherter. Eine gesetzliche kostet monl.185,95Euro! Meine Frage: Können Sie mir bitte diese Gesundheitspolitik erklären.Darf ein Privatversicherter sich schlechter stehen als ein Gesetztlichversicherter ?Habe ich da etwas falsch verstanden ,gleiches Recht für alle ?
Mit freundlichen Grüßen .Grabowski

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Peter Robitzsch
    am 12. August 2016
    1.

    Wer sich privat Krankenversichert kennt (hoffentlich) das Risiko und die Vor- und Nachteile. Wer aber beliebig zwischen privater und gesetzlicher KV wechseln will, den bezeichne ich als "Rosinenpicker". In jungen Jahren hätte ich privatversichert nur ca. 50% des Beitrags der ges. KV bezahlt - bei besseren Leistungen - wäre es jetzt gerecht wieder in die gesetzliche KV zu wechseln? Jeder muss die Chance haben 1 Mal zu entscheiden, wie er KV versichert sein will - ein beliebiger Wechsel widerspricht dem Solidaritätsprinzip.

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.