Sehr geehrte Frau Zimmermann, sehr geehrte Frau Lange,
vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Weil beide Fragen inhaltlich zusammengehören, beantworten wir sie zusammen.
Es ist selbstverständlich die Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger. Dazu hatten wir letzte Woche in diesem Forum bereits Stellung genommen.
Die Kanzlerin hat zuletzt in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 22. Mai 2016 gesagt: „Wir stocken unsere Polizei auf, um den Menschen noch mehr Sicherheit zu geben. Wir bemühen uns um eine bessere und frühere Integration, um aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Diese Prozesse brauchen Zeit.“
Das vollständige Interview können Sie unter diesem Link abrufen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2016/...
Die Bundeskanzlerin hat mehrfach ihre Empörung über sexuelle Attacken ausgedrückt. Derartige Taten verlangen nach einer harten Antwort des Rechtsstaats. Die zuständigen Behörden müssen alles daran setzen, die Schuldigen so schnell und so vollständig wie möglich zu ermitteln. Und sie dann ohne Ansehen ihrer Herkunft oder ihres Hintergrundes bestrafen.
Klar ist, dass sich jene, die hier Schutz und Zuflucht finden, ebenso wie die Bürger unseres Landes an die Rechts- und insbesondere auch an die Werteordnung des Grundgesetzes und unserer Gesellschaft halten müssen.
Am 24. Mai 2016 hat die Bundesregierung bei ihrer der Tagung in Meseberg ein Integrationsgesetz auf den Weg gebracht. Es sieht - nach dem Prinzip des "Förderns und Forderns" – Angebote und Pflichten für Flüchtlinge bei der Integration vor.
Menschen, die unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen unser Land zügig verlassen. Die Bundesregierung verfolgt eine Reihe von Maßnahmen, die tatsächlich sicherstellen sollen, dass die Ausreise erfolgt. Auch bei den Ländern gibt es eine große Bereitschaft, diejenigen abzuschieben, die ausreisepflichtig sind.
Im letzten Jahr hat sich im Vergleich zu 2014 die Zahl der Abschiebungen verdoppelt. Auch die freiwilligen Rückreisen sind fast zweimal so hoch. Die Bundesregierung arbeitet daran, diese Zahlen weiter zu steigern.
Bei Straftätern lagen die Hürden für Ausweisungsverfügungen bislang zu hoch. Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht hat die Bundesregierung diese unmittelbar abgesenkt. Mit dem Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffällig gewordener Ausländer hat sie das Ausweisungs- und Asylrecht gegenüber kriminellen Ausländern verschärft.
Weiter Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01...
Weitere Informationen zu Flucht und Asyl finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/fluechtlinge
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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