Sehr geehrter Herr Schramm, sehr geehrter Herr Böck,
vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs beantworten wir Ihre Fragen zur Flüchtlingspolitik gemeinsam.
Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland vor der wachsenden Zahl einreisender Flüchtlinge sehr ernst. Klar ist, dass Menschen, die politisch verfolgt sind oder vor Bürgerkrieg fliehen müssen, in Deutschland das Recht auf Asyl oder auf Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtlinge haben. Ebenso klar ist, dass diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben, unser Land wieder verlassen müssen – und dass die Zuwanderungszahlen sowohl kurz- als auch langfristig wieder sinken müssen.
Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Neujahrsansprache betont: „National, in Europa und international arbeiten wir daran, den Schutz der europäischen Außengrenzen zu verbessern, aus illegaler Migration legale zu machen, die Fluchtursachen zu bekämpfen und so die Zahl der Flüchtlinge nachhaltig und dauerhaft spürbar zu verringern.“
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2016/01...
Eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen lässt sich nach unserer Überzeugung nicht im nationalen Alleingang erreichen. Die Flüchtlingskrise ist ein europäisches Problem und nur europäisch zu lösen – durch eine europaweite Vereinbarung von Kontingenten und durch Bekämpfung von Fluchtursachen, durch sogenannte Hotspots, also Aufnahmezentren an den Außengrenzen, sowie durch eine effiziente Kontrolle dieser EU-Außengrenzen.
In ihrer Regierungserklärung vom 16. Dezember 2015 hat die Bundeskanzlerin ausgeführt: „Wir haben erleben müssen, dass der Zusammenhalt Europas in diesem Jahr vielfach auf die Probe gestellt wurde. Ich bin überzeugt, dass gerade Deutschland, das volkswirtschaftlich stärkste Land Europas, in dieser Zeit eine besondere Verantwortung wahrzunehmen hat und dass es oft ganz besonders auf unser Land ankommt, wenn es darum geht, die Errungenschaften der europäischen Integration zu wahren und zu schützen.“ Die Regierungserklärung zum Nachlesen:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Regierungserklae...
Politisch Verfolgte genießen in Deutschland nach Art. 16a des Grundgesetzes Asyl. Dieses Grundrecht kennt keine Obergrenze. Daneben besteht in Deutschland Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Wenn Deutschland Flüchtlingen aus Bürgerkriegsgebieten oder Kriegsgebieten Aufenthalt gewährt, geschieht dies auch aus humanitären Erwägungen, denen sich die Bundesregierung verpflichtet fühlt.
Die Bundeskanzlerin hat mehrfach betont, dass aufgrund des Flüchtlingszuzugs niemand in Deutschland auf etwas verzichten muss. In Wachstumsregionen ist es allerdings in der Tat schwerer geworden, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Asyl- und Flüchtlingskrise verschärft das Problem. Eine bevorzugte Behandlung bei der Wohnungssuche genießen Flüchtlinge jedoch nicht. Der Sozialstaat hat die Aufgabe, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie in einer preisgünstigen Sozialwohnung leben können. Wesentliche Ansatzpunkte sind hierbei die Gewährung von Wohngeld sowie die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Seit der Föderalismusreform 2006 tragen die Bundesländer die Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung. Der Bund unterstützt sie dabei finanziell. Mit der Wohngeldreform 2016 und der Mietpreisbremse hat die Bundesregierung bereits wichtige Entscheidungen getroffen, um Menschen direkt zu helfen und die Mietpreissteigerungen zu dämpfen. Zur Wohngeldreform gehört, dass die Bundesregierung das Wohngeld ab Januar 2016 deutlich erhöht hat. Derzeit erhalten rund 590.000 Menschen Wohngeld. Mit der Erhöhung 2016 kommt es mehr Menschen zugute. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger wird sich voraussichtlich auf rund 870.000 erhöhen. Außerdem stehen den Bundesländern 2016 doppelt so viele Bundesmittel wie bisher für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Damit soll es ihnen möglich sein, bedürftige Familien, Alleinerziehende, Studierende und die steigende Zahl von Flüchtlingen angemessen unterzubringen. Weitere Informationen auf der Themenseite zu Flucht und Migration:
www.bundesregierung.de/fluechtlinge
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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