Sehr geehrter Frau Klee,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf unsere Antwort vom 16. Oktober 2015 an Herrn Kuerner zum Thema Täuschung beim Asylverfahren. Hier die gewünschte Ergänzung:
Täuschungsversuche im Asylverfahren werden strafrechtlich verfolgt und im Entscheidungsprozess hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Angaben entsprechend gewürdigt.
Das Aufenthaltsgesetz bestimmt aber auch verschiedene Abschiebungsverbote und Abschiebeaussetzungen. Danach darf ein Ausländer beispielsweise nicht abgeschoben werden, wenn es die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet, oder wenn ihm bei Rückkehr „eine erhebliche individuelle Gefahr oder extreme allgemeine Gefahr“ droht.
Eine Duldung kann erteilt werden, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen die vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. Die Abschiebung wird hier vorübergehend ausgesetzt. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt Abschiebungshindernisse abzubauen, und hat dazu eine Reihe von Maßnahmen getroffen. Die am 24. Oktober 2015 in Kraft getretene Asylrechtsnovelle bestimmt, dass nach Androhung und nach Ablauf der freiwilligen Ausreisefrist der konkrete Termin der Abschiebung nicht angekündigt werden darf, um die Gefahr des Untertauchens zu verringern. Außerdem wurde die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung erleichtert.
Die Länder sind für die Durchführung der Abschiebungen zuständig. Die Bundesregierung erwartet, dass die Länder diese Aufgabe zügig und nachhaltig erfüllen. Von Januar bis Ende Oktober 2015 sind 14.875 abgelehnte Asylbewerber auf dem Luftweg zurückgeführt worden. 2014 waren es insgesamt 8.557 Rückführungen. Die Bundesregierung setzt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles daran, um die Länder bei den Rückführungen zu unterstützen. Weitere Informationen:
www.bundesregierung.de/fluechtlinge
http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/asylflue...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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