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Die Kanzlerin direkt
Warum dürfen Firmen von Erbschaftsteuer freigestellt werden, kann nicht stattdessen der Staat erben?
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Können Sie bitte folgende Frage beantworten.
Es gibt viele Diskussionen zur Freistellung von der Erbschaftssteuer für Unternehmen, die immer damit zusammenhängen, dass man die Zukunft der Unternehmen aufs Spiel setzt wenn man auf die Erbschaftssteuer nicht unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet oder reduziert. Damit stiehlt man dem Normalbürger Geld, weil wir ja auch nicht unter bestimmten Umständen von der Abgeltungssteuer oder Erbschaftsteuer freigestellt werden, wenn man mal von den vergleichsweise kleinen Freibeträgen absieht.
Daher meine Frage: Könnte man nicht einfach pauschal 25% der Unternehmensanteile (z.B. Stimmrechte, Aktien, Unternehmensanteile, etc.) auf den Staat vererben anstatt Der Erbschaftssteuer für Unternehmen ab einer bestimmten Größe.?
Dem Eigentümer wird dann ein Vorkaufsrecht für eben diese Anteile eingeräumt das für eine bestimmte Zeit z. b. max 10 Jahre gilt. Damit greift man nicht in die Unternehmensentscheidungen ein, da die ursprünglichen Eigentümer immer noch die 3/4 Mehrheit halten. Gleichzeitig werden auch keine Arbeitsplätze vernichtet, aber jeder bezahlt die 25% ähnlich der Zinsabschlagssteuer und Eigntümer können jederzeit die Firmenanteile aus Ihrem Privatvermögen zurückkaufen. In der Übergangszeit würden sogar noch 25% der Unternehmensgewinne an den Staat als Anteilseigner fließen, damit sollten dann auch die zusätzlichen administrativen Kosten für den Staat mehr als gedeckt werden können. Hätte nicht so ein Model eine Zukunft auch vor dem Bundesverfassungsgericht, denn dann geht keiner frei aus ?
Danke und freundliche Grüße,
Jörg Gelszus
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am 06. August 2015
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am 06. August 2015
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