Sehr geehrter Frau Dr. Haupt,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Bundespräsident verfügt über einen eigenen Etat, der jährlich in den Haushaltsverhandlungen des Deutschen Bundestages festgelegt wird. Über seine Haushaltsmittel kann er frei verfügen und bedarf dabei nicht der Zustimmung der Bundeskanzlerin. Wie Sie zu Recht vermuten, ist deshalb das Bundespräsidialamt die richtige Adresse für Ihre Frage.
Weitere Informationen: www.bundespraesident.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 11. September 2014
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Kommentar zu Kommentar 1 am 20. September 2014
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am 24. September 2014
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am 04. Oktober 2014
4.
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