Sehr geehrter Frau Jasmin,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie sprechen in Ihrer Mail die bisherige GEZ-Gebühr an, die seit Jahresbeginn 2013 Rundfunkbeitrag heißt und vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (früher GEZ) eingezogen wird. Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
In Deutschland sind die Bundesländer für das inländische Rundfunkwesen und dessen Finanzierung zuständig. Dies ist im Grundgesetz so festgelegt. Daher kann die Bundesregierung die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags – also auch dessen Höhe oder Regelungen zur Beitragsbefreiung - nicht beeinflussen.
Die Rechtsgrundlage für den Rundfunkbeitrag ist der so genannte „Rundfunkbeitrags- staatsvertrag“. Alle 16 Bundesländer haben den Staatsvertrag mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, dem ZDF und dem Deutschlandradio geschlossen. Änderungen dieses Staatsvertrages können ausschließlich die Länder veranlassen. Sie müssen dabei allerdings die Programmautonomie der Sender berücksichtigen. Über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten des Rundfunks entscheidet die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder.
Ein Hinweis: Um vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden, müssen zwar grundsätzlich Voraussetzungen wie bestehende soziale Leistungen oder eine Schwerbehinderung gegeben sein. Wenn Sie keine sozialen Leistungen erhalten, können Sie dennoch einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen. In besonderen Härtefällen ist eine Befreiung möglich.
Weitere Informationen:
Adresse des Ständigen Vorsitzes der Rundfunkkommission der Länder:
Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz
Allgemein zum Rundfunkbeitrag: www.rundfunkbeitrag.de
Einzelheiten zu Ermäßigungen und Befreiungen, insbesondere zu Befreiungen in Härtefällen: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/er...
Zum aktuellen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: http://www.die-medienanstalten.de/?id=111
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 17. Juli 2014
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am 28. Juli 2014
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am 29. Juli 2014
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