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Beantwortet
Autor Rina Jasmin am 17. Juli 2014
8356 Leser · 4 Kommentare

Soziales

GEZ Gebühren sollten Einkommensabhängig sein

Da die GEZ von allen Haushalten zu zahlen ist jedoch NUR Haushalte von Sozialhilfebeziehern befreit sind; alle anderen unabhängig vom Einkommen jedoch die GEZ Gebühren entrichten müssen, selbst wenn das eigene Einkommen weniger als der Sozialhilfesatz entspricht möchte ich hierübe eine einkommensabhängige Befreiung von der GEZ fordern. Einkommensabhängig kann dann auch dennoch sozialhilfebezieher befreien. Mir liegt nur auch am Herzen dass das Einkommen betrachtet wird, dass Leute die Arbeiten und dennoch weniger als harzt4 haben sich von der GEZ befreien lassen können. Im Rahmen des Grundbedarf wäre es auch nur rechtswidrig es nur von den Sozialleistungen und nicht vom Einkommen abhängig zu machen.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. August 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Jasmin,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie sprechen in Ihrer Mail die bisherige GEZ-Gebühr an, die seit Jahresbeginn 2013 Rundfunkbeitrag heißt und vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ (früher GEZ) eingezogen wird. Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

In Deutschland sind die Bundesländer für das inländische Rundfunkwesen und dessen Finanzierung zuständig. Dies ist im Grundgesetz so festgelegt. Daher kann die Bundesregierung die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags – also auch dessen Höhe oder Regelungen zur Beitragsbefreiung - nicht beeinflussen.

Die Rechtsgrundlage für den Rundfunkbeitrag ist der so genannte „Rundfunkbeitrags- staatsvertrag“. Alle 16 Bundesländer haben den Staatsvertrag mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, dem ZDF und dem Deutschlandradio geschlossen. Änderungen dieses Staatsvertrages können ausschließlich die Länder veranlassen. Sie müssen dabei allerdings die Programmautonomie der Sender berücksichtigen. Über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten des Rundfunks entscheidet die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder.

Ein Hinweis: Um vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden, müssen zwar grundsätzlich Voraussetzungen wie bestehende soziale Leistungen oder eine Schwerbehinderung gegeben sein. Wenn Sie keine sozialen Leistungen erhalten, können Sie dennoch einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen. In besonderen Härtefällen ist eine Befreiung möglich.

Weitere Informationen:

Adresse des Ständigen Vorsitzes der Rundfunkkommission der Länder:

Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz

Allgemein zum Rundfunkbeitrag: www.rundfunkbeitrag.de

Einzelheiten zu Ermäßigungen und Befreiungen, insbesondere zu Befreiungen in Härtefällen: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/er...

Zum aktuellen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: http://www.die-medienanstalten.de/?id=111

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 17. Juli 2014
    1.

    Ja, das sehr ich auch so!
    .
    Das Problem ist sicher der
    bürokratische Einzug.
    .
    Ähnlich sollte es auch bei den Strafen sein.
    .
    Ein Gutverdiener interessiert ein Knöllchen
    nicht. Oft bezahlt es sowieso seine Firma.
    .
    Wenn ein Zeitungszusteller ein Knöllchen
    bekommt, sieht das ganz anders aus.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 28. Juli 2014
    2.

    Rina,
    Ihr Vorschlag ist in Beziehung
    auf *Gerechtigkeit* ein
    guter Vorschlag.
    .
    Heute bezahlt ein Arbeiter mit Tausend
    Euro im Monat, das gleiche, wie einer
    der nicht arbeitet und im Monat ein
    Einkommen von 100 Tausend
    Euro hat das gleiche und
    das finde ich ungerecht.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 28. Juli 2014
    3.

    Auch,
    wenn es hier zu einem Fehler gekommen ist.
    Ehrliche und aufrichtige Menschen wissen
    worum es geht. Der Teufel sucht natürlich
    den Fehler im Detail.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 29. Juli 2014
    4.

    Es gibt Menschen >besonders sehr reiche<,
    welche angeblich weder ein Radio, noch
    einen Fernsehen oder ein PC besitzen.
    .
    Diese Leute setzen alles in Bewegung,
    dass sie gar kein GEZ bezahlen
    müssen.
    .
    Das finde ich sehr
    ungerecht.
    .
    Das gleiche gilt bei Groß-Konzernen.
    Sie beschäftigen Dutzende Rechts-
    anwälte, welche den Gewinn so
    klein rechnen, dass gar keine
    Steuern mehr anfallen.
    .
    Das finde ich auch
    sehr ungerecht.

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