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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Hans Diesing am 21. April 2014
12220 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Sozialenergiewende

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

warum können die Vergütungen (ja die gibt es tatsächlich – hab ich auch erst nicht glauben wollen), die industrielle Großabnehmer für die nächtliche Stromabnahme per Grundlastabwurf bekommen, nicht allen Stromabnehmern gewährt oder zumindest tageszeitlich begrenzte Rabatte bzw. gestaffelte Tarife zugestanden werden? Für die Elektronachtspeicherheizungen, die seit Ende letzten Jahres sogar von den Versorgerkonzernen als Windkraftspeicher wieder favorisiert und propagiert werden, (http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2012-12/rwe-nac...) wäre eine entsprechende Infrastruktur zur Abrechnung ja bereits in zunächst ausreichendem Maße vorhanden und mit entsprechenden Tarifrabatten wäre sogar auch anderen Nachtstromabnehmern der Einbau eines intelligenten Stromzählers nicht nur plausibel zu vermitteln und schmackhaft zu machen, sondern möglicherweise auch der befürchtete Zwangseinbau des SmartMeters auf Kosten der Verbraucher zu vermeiden (mal abgesehen von dem durch immer neue Skandal-Enthüllungen zunehmend verbreiteten datenschutzrechtlichen Unbehagen in der Bevölkerung).

Damit könnten die Energiekonzerne Milliardeninvestitionen in die zusätzlich benötigten Pumpspeicherkraftwerke sparen, die am Ende womöglich nur wieder der kleine Verbraucher zahlt und außerdem könnte so auch durch die regionale und zeitliche Erzeugungs-/Verbrauchs-Entzerrung weniger Strom unter teils erheblichen Energieverlusten hin und her verschoben werden (was die bemängelten Effizienzdefizite der Nachtspeicher wieder wettmachen sollte) und der üppig geplante Stromtrassenausbau womöglich eine Nummer kleiner und günstiger ausfallen, für den letztendlich doch nur wieder die Bürger bzw. die Kleinverbraucher zur Kasse gebeten werden.

Was bitte spricht eigentlich gegen einen solchen Vorschlag?

Ihrer geschätzten Rückäußerung sehe ich gespannt entgegen
und verbleibe mit den besten Grüßen

Hans W. Diesing

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. Mai 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Diesing,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Eine Vergütung für industrielle Großkunden, die nachts Strom abnehmen, ist uns in dieser Form nicht bekannt. Einen Rabatt gibt es für sie bei den Netzentgelten: So können große Strommengen genutzt werden, um das Netz gezielt auszulasten und zu stabilisieren. Diese Steuerungsmöglichkeit besteht bei der individuellen Stromnutzung von Privaten nicht in diesem Maß. Die Strommengen sind bei Privatabnehmern geringer und weniger voraussehbar – und damit auch die Steuerung.

Es gibt jedoch Stromversorger, die den Nachtstrom zu günstigeren Tarifen anbieten, häufig auch für private Verbraucher. Da dafür eine doppelte Abrechnung und damit mehr Verwaltungsaufwand notwendig sind, bieten nicht alle Stromversorger eine solche Möglichkeit. Tatsächlich sind zusätzliche Ablesegeräte bei Eigentümern von Nachtspeicherheizungen bereits eingebaut; diese Geräte lassen sich für mögliche Nachtstromtarife nutzen. Die Stromversorger gestalten die Tarife jedoch selbst. Ein Vergleich und eventuell ein Stromversorgerwechsel können sich für Verbraucher lohnen.

Ihren Gedanken, Stromproduktion und Verbrauch besser auf einander abzustimmen, verfolgt auch die Bundesregierung. In Studien und Modellvorhaben wird derzeit berechnet und erprobt, welche Möglichkeiten es gibt. Zudem bereitet die Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für intelligente Stromzähler vor.

Wie Sie zu Recht sagen, müssen hier auch die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Die Stromversorgung sicher, umweltfreundlich und bezahlbar zu gestalten, erfordert Veränderungen an vielen Stellschrauben. Ein anderes Verbrauchsverhalten allein ersetzt leider noch keine großen Speicher und einen besseren Transport durch ein ausgebautes Stromnetz.

Weitere Informationen erhalten Sie am Bürgertelefon zur EEG-Reform unter der Telefonnummer: 030-340 60 65 50 (Montag -Donnerstag: 8:00 bis 20:00 Uhr und Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr) und unter www.energiewende-in-deutschland.de.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 07. Mai 2014
    1.

    Was mich betrifft, faforisiere ich die Wasserkraft.
    Aus meiner Sicht wird sie viel zu wenig genutzt.

  2. Autor Hans Diesing
    am 08. Mai 2014
    2.

    Auch ich bin für die Wasserkraft, insbesondere wenn sie mit Talsperren und Pumpspeichern kombiniert wird, solange sie umweltverträglich ausgebaut werden kann und sie ist sogar ein perfektes Beispiel dafür, dass es sinnvoll ist, eine Energie, die Tag und Nacht produziert werden muss oder wie hier nur abgegriffen wird, deutlich vergünstigt auch an Kleinverbraucher abzugeben - eben auch an solche, die sie in Form von Wärme für den Tag speichern können. Diese "Vergünstigungen" für Nachtspeicherheizungen wurden aber über die Jahre bis zur völligen Unattraktivität abgebaut. Stattdessen zahlt man lieber Großverbraucher noch dafür, dass sie den nächtens überschüssig produzierten Strom gnädigst abnehmen, weil man die Kraftwerke während der Nachstunden nicht völlig auf den üblich niedrigeren Nachtbedarf zurückfahren kann.

  3. Autor Bruno Langer
    am 13. Mai 2014
    3.

    Hallo Herr Diesing,

    ein sehr guter Beitrag.

  4. Autor Hans Diesing
    am 15. Mai 2014
    4.

    Danke Herr Langer für die Blumen,

    was ich zu erwähnen vergaß: Die gern zitierten Energie-Effizienz-Defizite sind weitgehend den älteren Steuerungen mit Außentemperaturfühlern geschuldet, die gerade in Übergangszeiten mit stärkerem Tag/Nacht-Gefälle zu Über- oder Unterladung führen und zu entsprechendenden Einbußen an Komfort oder Energie und Kosten. Da inzwischen aber die satellitengestützten Wetterprognosen immer treffsicherer geworden sind, könnte auch dieses Manko durch den Austausch der Steuerung gegen modernere, relativ unaufwändig ausgeräumt werden - basierend auf internetgestützten "Wetter-Apps", ohne die ganze Nachtspeicherheizung austauschen oder entsorgen zu müssen. Unverständlich bleibt allerdings auch, warum der Versorgerwettbewerb bei Nachtspeichertarifen nicht greifen soll, um diese wieder attraktiv zu machen. Man könnte fast eine Agenda der Bundesnetzagentur dahinter vermuten, fragt sich nur von welcher Lobby die getrieben wäre, zumal es keinen erklärlichen Grund für die Wettbewerbsbeschränkung gibt, nachdem auch die Versorger Einsicht zeigen. Übrigens gibt es bei Wikipedia einen interessanten Beitrag mit mehr Fakten rund um das Thema "Nachtspeicherheizung".

  5. Autor Erhard Jakob
    am 17. Mai 2014
    5.

    Früher ga es in der DDR die Nachtspeicher-Öfen
    und der Strom für die Öfen war halb so teuer.
    .
    Ich kann nicht nachvollziehen, aus welchem Grund
    diese Heizmöglichkeit abgeschafft hat?

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