Sehr geehrter Herr Schmitz,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. In Deutschland gibt es keine Mindestrente. Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich danach, wie viel Beiträge wie lange aus dem Arbeitseinkommen in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Man spricht hier vom Äquivalenzprinzip. Da jedes Arbeitsleben anders verläuft, gibt es höhere und niedrigere Renten. Aus der gewährten gesetzlichen Rente allein lässt sich nicht verlässlich schließen, wie hoch das tatsächliche Haushaltseinkommen ist. Wer betrieblich oder privat vorgesorgt hat, eine Wohnung vermietet oder Zinsen auf Guthaben erhält, hat zusätzliche Einnahmen. Laut Alterssicherungsbericht 2012 ist das häufig der Fall.
Um im Alter die Existenz zu sichern und Armut zu verhindern, gibt es für Bedürftige die Grundsicherung im Alter. Sie kann beim Sozialamt beantragt werden. Ein Anspruch besteht, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann. Für Alleinstehende mit eigenem Haushalt beträgt der Regelbedarf 382 Euro. Hinzu kommen individuelle Kosten wie die Miete. Laut Statistischem Bundesamt hatten 65-Jährige und ältere Ende 2011 einen durchschnittlichen Bedarf von 707 Euro. Die Rente wird bei der Grundsicherung angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (3)Schließen
am 24. Juni 2013
1.
am 19. Juli 2013
2.
am 27. Juli 2013
3.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.