Sehr geehrter Frau Martens,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
So genannte Deals gibt es in vielen Rechtsordnungen. In Deutschland sind "Deals " eingeschränkt möglich, vor vier Jahren wurde die deutsche Version des "Deals" als "Verständigung im Strafprozess" http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__257c.html im Gesetz festgeschrieben. In geeigneten Fällen verständigt sich das Gericht dabei mit Staatsanwaltschaft und Angeklagtem über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens.
Das Gesetz schreibt dabei ausdrücklich vor, dass der Fall geeignet sein muss – und nicht etwa die Person des Angeklagten. Ob der Angeklagte reich oder arm ist, darf hier also keine Rolle spielen.
Das Interesse der Staatsanwaltschaft an der Verständigung besteht darin, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegt, wodurch sie die Straftat sicher beweisen und damit eine Verurteilung erreichen kann. Der Angeklagte wiederum kann durch die Verständigung relativ sicher vorhersehen, wie das Verfahren ausgeht, insbesondere welche Strafe er in etwa zu erwarten hat. Dass er ein Geständnis ablegt, stellt in der Regel einen Strafmilderungsgrund dar, d.h. er wird auch schon deswegen zu einer milderen Strafe verurteilt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen... vom März 2013 festgestellt, dass die gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess verfassungsgemäß ist.
Ob im Fall von Uli Hoeneß tatsächlich eine Verständigung im Strafprozess angestrebt wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt und sie hat hierauf auch keinen Einfluss. Das wird vor einem unabhängigen Gericht entschieden.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 07. Mai 2013
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am 12. Mai 2013
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am 23. Mai 2013
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