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Abstimmungszeit beendet
Autor Erhard Jakob am 28. März 2013
15182 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Wie kann ein Justizminister für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

gern möchte ich Ihnen die oben genannte Frage stellen.

*Recht* ist Ländersache und der Justizminister ist
gegenüber dem Staatsanwalt weisungsbefugt.

Wenn ein Justizminister z.B. gegen § 271 StGB verstoßen hat
und angezeigt wurde. Dann wird er doch logischerweise die
Anweisung geben (falls an der Sache was dran ist), dass
das eingeleitete Ermittlungsverfahren unaufgeklärt
eingestellt werden muss.

Wie kann ein *Otto Normalbürger* erreichen, dass
die angezeigte Straftat trotzdem aufgeklärt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 05. April 2013
    1.

    Am 27. Dezember 2010 hat der Justizminister von Sachsen dem
    Parlament und somit der Öffentlichkeit im Rahmen einer
    *Kleinen Anfrage* mitgeteilt, dass Gerichtsvordrucke
    mit einer ganz bestimmten Kennung schon >1991<
    gedruckt und verwendet wurden.

    Der Detektiv Thomas Sindermann und mehr als ein Dutzend
    Sachverständige behaupten hingegen, dass die besagten
    Formulare erst >1994< das erste Mal gedruckt
    und somit verwendet wurden.

    Um hier Aufklärung zu erreichen habe ich Strafanzeige wegen
    Verdacht auf Falschbeurkundung im Amt (§ 271 StGB)
    erstattet. Az. 205 AR 2413/12.

    Eine Aufklärung der sehr schwerwiegenden
    Anschuldigung erfolgte nicht.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 11. April 2013
    2.

    Bitte lest hierzu auch auf *abgeordnetenwatch.de*
    meinen öffentlichen Schriftwechsel mit
    *Greor Gysi* und vielen anderen
    Politikern.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 14. Juni 2013
    3.

    Fast 4 Tausend User haben bei
    diesen Beitrag gelesen und 354 haben
    abgestimmt. Der Stand ist 98.

    Da wird doch sogar das
    dümmste Schwein
    stutzig!

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