Sehr geehrte Frau Löffler,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die gesundheitlichen und sozialen Risiken von Alkoholmissbrauch und Alkoholsucht sind der Bundesregierung sehr wohl bewusst. In ihrer Strategie setzt die Bundesregierung allerdings weniger auf Verbote als auf Prävention und Beratung. Bei der Prävention geht es besonders darum, Kinder und Jugendliche über die Folgen des Alkoholkonsums aufzuklären.
Im Vordergrund stehen eine konsequente Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sowie die Förderung der Alkoholprävention in den Schulen. Präventionsangebote für Eltern sollen ihnen helfen, ihre Kinder stark gegen Verlockungen des Alkohols zu machen.
Angebote wie www.kinderstarkmachen.de, das Internetangebot www.kenn-dein-limit.info und www.bist-du-staerker-als-alkohol.de bieten Jugendlichen Informationen über die gefährliche Wirkung von Alkohol.
Im Bereich der Alkoholwerbung setzt die Bundesregierung auf eine funktionierende Selbstkontrolle der Wirtschaft. Werbende Firmen, Medien, Handel und Agenturen müssen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats beachten. Danach ist alles zu unterlassen, was als Aufforderung zum Missbrauch alkoholhaltiger Getränke gedeutet werden könnte.
Frankreich ist derzeit das einzige Land in Europa, das verpflichtend Warnhinweise zu "Kein Alkohol in der Schwangerschaft" eingeführt hat. Einige Alkoholproduzenten drucken auch in Deutschland freiwillig diese Warnhinweise auf ihre Produkte. Allgemeine Warnhinweise sind derzeit von der EU-Kommission nicht geplant.
Die EU unterstützt bereits seit 2006 Mitgliedsstaaten bei ihren Bemühungen gegen die Folgen von Alkoholmissbrauch. Eine Säule der EU-Alkoholstrategie ist das Europäische Forum Alkohol und Gesundheit. Alle EU-Mitglieder haben sich zu Aktionen zur Alkoholprävention verpflichtet.
In der EU-Alkoholstrategie geht es um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und ungeborenem Leben. Außerdem darum, Unfälle und Todesfälle durch Alkohol im Straßenverkehr zu vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz vor alkoholbedingten Unfällen am Arbeitsplatz.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 04. Februar 2013
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