Sehr geehrte Frau Reyem,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Vor der globalen Finanzkrise 2008/2009 sind bei der Regulierung der Finanzmärkte Fehler gemacht worden. Die Politik setzte auf Deregulierung – das heißt, es gab nur wenige Regeln. Heute weiß man, dass diese Strategie die Krise mit verursacht hat. Denn ein zentraler Punkt unserer Marktwirtschaft ist dabei missachtet worden: Auch die Finanzmärkte brauchen – wie jeder andere Markt – einen ordnenden Rahmen, um im Sinne der Gesellschaft zu funktionieren.
Die Bundesregierung hat die Lehren aus der Krise gezogen und seit Beginn dieser Legislaturperiode Schritt für Schritt einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte umgesetzt. Es gilt, die Finanzwirtschaft in ihre dienende Funktion für die Realwirtschaft zurückzuführen.
Da es jedem Gerechtigkeitsempfinden widerspricht, wenn Gewinne systema- tisch privatisiert und Verluste sozialisiert werden, hat die Bundesregierung die Bankenabgabe eingeführt: Damit werden Banken an der Finanzierung möglicher künftiger Stützungsmaßnahmen von vornherein selbst beteiligt. Mehr dazu: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2012...
Deutschlands Werben für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist erfolgreich. Jetzt haben auch die EU-Finanzminister grünes Licht gegeben. Damit kann der europäische Gesetzgebungsprozess beginnen. Die Finanz- transaktionssteuer ist ein weiteres wichtiges Element, den Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise angemessen zu beteiligen. Mehr dazu: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/01/...
Dies sind aber nur zwei Beispiele von Maßnahmen der Bundesregierung zur Neuordnung der Finanzmärkte. Es gibt zahlreiche Maßnahmen. Mehr zur Neuordnung der Finanzmärkte: www.stabile-finanzmaerkte.de http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2012/... http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Namensbeitrag/20...
Die Verhandlungen auf internationaler und europäischer Ebene sind bisweilen mühsam und zäh. Die Bundesregierung wird aber nicht von ihrem Ziel ablassen: Dass kein Finanzmarkt, kein Akteur und kein Produkt unbe- aufsichtigt bleiben darf.
Außerdem fragen Sie nach der sozialen Sicherheit im Bezug auf die Energiewende:
Leitbild der Energiepolitik der Bundesregierung ist eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung. Das heißt in puncto Kosten: Verbraucher und Wirtschaft sollen nicht überfordert werden. Der Abschied vom fossilen Zeitalter hin zur Energiewende gelingt aber nur, wenn alle daran mitwirken. Deswegen sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Umlage auf den Strompreis vor.
Damit die Energie für die privaten Haushalte bezahlbar bleibt, hat die Bundesregierung eine grundlegende Reform des EEG bereits angeschoben.
Niemand muss in einer kalten Wohnung leben. Jeder, der seinen Lebens- unterhalt nicht aus eigener Kraft absichern kann, hat Anspruch auf die Grundsicherung. Dabei werden die Heizkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht – soweit sie angemessen sind.
In Bezug auf die Kosten spielt das Energiesparen eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung fördert deshalb die Energieberatung der Verbraucher- zentralen für private Haushalte. Für einkommensschwache Haushalte ist der Energie-Check kostenlos.
Die Beratungsstellen und kommunalen Stützpunkte haben die zentrale Servicenummer 09001 3637443 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz).
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 06. Januar 2013
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