Sehr geehrter Herr Pumila,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zunächst zur juristischen Aufarbeitung: Die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) prüft seit Herbst 2008 zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen ihre ehemaligen Organmitglieder. Sie hat dazu auch einen aktienrechtlichen Sonderprüfer eingeschaltet.
Als erstes Ergebnis dieser Prüfungen hat die HRE Ende Oktober 2012 Klagen gegen einige ehemalige Verantwortliche im Konzern der HRE eingereicht. Parallel führt die Staatsanwaltschaft München strafrechtliche Ermittlungen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der HRE durch. Die Prüfungen von weiteren möglichen Ansprüchen sind – ebenso wie die staatsanwaltschaft- lichen Ermittlungen – noch nicht abgeschlossen. Eingestellt hat die Staats- anwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Vorsitzenden des Aufsichtsrats.
Die Einleitung rechtlicher Schritte gegen die Organvertreter der Bayern LB, der West LB, der Sachsen LB wegen möglicher Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben ist Sache der Eigentümer. Hauptanteilseigner der Landesbanken sind die jeweiligen Bundesländer und die regionalen Sparkassenorganisa- tionen. Etwaige strafrechtliche Ermittlungsverfahren liegen im Verantwortungs- bereich der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften. Die Prüfung möglicher bankaufsichtsrechtlicher Maßnahmen obliegt der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin).
Für die Bundesregierung ging es – genauso wie für Regierungen anderer Staaten – zu Beginn der Finanzkrise darum, systemrelevante Banken zu stützen, um Gefahren für die Stabilität des gesamten Finanzsystems abzuwenden. Dabei galt es, zwei Nachteile gegeneinander abzuwägen: Auf der einen Seite eine drohende Insolvenz, verbunden mit einer drohenden Erschütterungsdynamik für den gesamten Finanzplatz Deutschland. Auf der anderen Seite, auch mit Steuergeldern Institute zu stützen, die sich am Markt verzockt hatten und eigentlich vom Markt hätten bestraft werden müssen.
Um die Stabilität des Finanzmarktes zu wahren, hat die Bundesregierung im Oktober 2008 ein Rettungspaket aus zwei zentralen Elementen für die Finanz- branche beschlossen: Zum einen Hilfen, die Banken durch Garantien gewährt werden (400 Milliarden Euro). Zum anderen Hilfen für kriselnde Finanzinstitute durch Eigenkapital, das gewährt wird, um die Banken zu stützen (100 Mrd. Euro).
Damit das nicht wieder erforderlich wird, hat die Bundesregierung Schritt für Schritt einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte geschaffen. Die Finanzmarktpolitik der Bundesregierung ist dem Ziel verpflichtet, dass die Finanzmärkte wieder ihrer dienenden Funktion für die Realwirtschaft gerecht werden. Klar ist auch: Wer Gewinnchancen hat, muss auch die damit verbundenen Risiken tragen.
Mehr zur Finanzmarktpolitik:
- www.stabile-finanzmaerkte.de
- http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2012/...
- http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Namensbeitrag/20...
Bei den Hilfen, die der Finanzmarktstabilisierungsfonds den Banken bisher gewährt hat, gibt es für Deutschland bis jetzt keine endgültigen Ausfälle. Ob es zu Verlusten kommt, lässt sich endgültig erst nach Auflösung des Finanzmarktstabilisierungsfonds feststellen. Haben die Stabilisierungs- maßnahmen Erfolg, gibt es keinen Verlust.
Derzeit ist das 3. Finanzmarktstabilisierungsgesetz im parlamentarischen Verfahren. Es soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Mit dem Gesetz trägt der Bankensektor die Lasten aus künftigen Stabilisierungsmaßnahmen.
Mehr dazu: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemi...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 07. November 2012
1.
am 12. November 2012
2.
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