Sehr geehrter Herr Lanz,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass das Bundespresseamt keine Rechtsberatung im Einzelfall vornehmen kann. Grundsätzlich gilt aber Folgendes: Die geltenden straf- und zivilrechtlichen Vorschriften schützen die wirtschaftliche Wertschätzung auch von Unternehmen vor Beeinträchtigungen, die z.B. durch Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen über sie herbeigeführt werden. Geschützt wird also die sogenannte Geschäftsehre.
Um Schadenersatzforderungen, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche durchzusetzen oder auch den Widerruf unwahrer Behauptungen zu erwirken, ist der richtige Weg, die rechtlichen Mittel zu nutzen, die in unserem Rechtsstaat zur Verfügung stehen. Hierzu sollte sich der Chef Ihrer Firma an einen Rechtsanwalt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 29. Februar 2012
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