Sehr geehrter Herr Mattern,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Besetzung von Führungspositionen in Unternehmen liegt einzig in deren Zuständigkeit. Alles andere wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufs- und unternehmerische Handlungsfreiheit; sie ist verfassungsrechtlich verbrieft.
Es gibt zahllose gute Beispiele für die gelungene Integration von Menschen mit ausländischen Wurzeln. Sie tragen als Fachkräfte oder Unternehmer zu einem nicht unerheblichen Teil zu unserem Wohlstand bei. Heute gibt es bereits mehr als 600.000 Unternehmer mit ausländischen Wurzeln, die selbst Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze schaffen. Mehr als jeder 20. Arbeitsplatz in Deutschland ist bereits in einem Unternehmen zu finden, das ein Migrant führt.
Dabei zeigt sich immer wieder, dass eine gute Qualifikation für Menschen mit ausländischen Wurzeln die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich erhöht. Es ist erfreulich, dass besonders junge Migranten bei der Bildung aufholen und sich so gute Startvoraussetzungen für eine berufliche Karriere und einen sozialen Aufstieg schaffen.
Wie viele Ausländerinnen und Ausländer inzwischen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zeigt eine aktuelle Analyse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Wo...
Für EU-Bürger ist der Raum, in dem sie Arbeit suchen und finden können, groß wie nie. Es gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit – eine der Grundfreiheiten und großen Errungenschaften der EU. Sie gibt jedem EU-Bürger das Recht, in einem anderen Land der Europäischen Union zu arbeiten. Den Mitgliedstaaten ist es dabei ausdrücklich verboten, EU-Bürger wegen ihrer Staatsangehörigkeit gegenüber Inländern zu benachteiligen. So hat jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger das Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat frei zu bewegen, sich dort auf Stellen zu bewerben oder zu arbeiten.
Eine Ausnahme gilt nur noch für Bulgarien und Rumänien, die erst 2007 der EU beigetreten sind. Für die Bürger dieser beiden Länder sind die Arbeitsmärkte noch nicht in allen Mitgliedssaaten vollständig geöffnet. Die Übergangsregelungen enden hier jedoch spätestens Ende 2013.
Die Bundesregierung hat gerade ein Gesetz auf den Weg gebracht, um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu erleichtern. Rund 300.000 Menschen, größtenteils aus Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland leben, konnten bislang nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten. Und das, obwohl sie vielfach einen berufsqualifizierenden Abschluss vorweisen können. 23.000 haben einen Meister- oder Techniker-Abschluss und 16.000 einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss. Mehr Informationen hierzu: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/02Magaz...
Das bundesweite Pilotprojekt „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ ist ein Weg, gegen die Benachteiligung bestimmter Gruppen vorzugehen. An dem laufenden Projekt beteiligen sich Großunternehmen und öffentliche Arbeitgeber. Mehr: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Projekte_ADS/...
Die Bundesregierung ist bemüht, den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund auch im öffentlichen Dienst weiter zu erhöhen. Deshalb hat sie im Aktionsplan zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplanes ein eigenes Dialogforum „Migranten im öffentlichen Dienst“ eingerichtet. Alle Bewerber für den öffentlichen Dienst werden unabhängig von Herkunft oder Geschlecht allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eingestellt. Mehr: http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Publikati...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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