Sehr geehrte Frau Pöpperl,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Regelung der Abwasserbeseitigung ist Aufgabe der Bundesländer. So sieht es die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern vor, die im Grundgesetz verankert ist. Das heißt: Die Länder gestalten die wasserrechtlichen Anforderungen des Bundes mit Hilfe ihrer Landeswassergesetze auf verschiedene Weise aus. Der Bund muss die Kompetenzen der Länder und Gemeinden respektieren.
Auf der Grundlage des jeweiligen Landeswassergesetzes sind letztlich die Gemeinden für die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung verantwortlich. Nur mit Detailkenntnissen der Situation vor Ort lässt sich zwischen unterschiedlichen Systemlösungen abwägen. Dies können nur die Landesbehörden oder im konkreten Einzelfall die kommunalen Behörden leisten. Dem Bund fehlen hierzu die notwendigen Detail-Kenntnisse und Eingriffsmöglichkeiten vor Ort.
Wir empfehlen, bei der zuständigen Wasserbehörde zu erfragen, unter welchen Voraussetzungen in dem konkreten Fall eine Lösung möglich wäre, die Sie anstreben. Für Crinitz ist das der
Landkreis Elbe-Elster - Untere Wasserbehörde – Postfach 17 Nordpromenade 4a 04916 Herzberg Telefon 03535 46-9356.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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