Sehr geehrte Damen und Herren des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung,
zum Ende des Jahres 2010 wurde in den Medien von einer pauschalen Vergabe des Bundesverdienstkreuzes i.H.v. 30 Stück pro legislaturperiode an Bundestagsabgeordnete berichtet. Diese Vorgehensweise wurde nicht schriftlich fest gehalten und doch immer wieder durchgeführt. Zwar unterliegt die Vergabe einer Kontrolle. Doch wurde bislang kein Antrag für die Vergabe an Bundestagsabgeordnete abgewiesen, obwohl die Vergabe pauschal und eindeutig systematisch erfolgt.
Für den Parteienrechtler Hans Herbert von Arnim ist die pauschale Verteilung eine "unglaubliche Anmaßung". Weiter sagt er: "Es ist schon schlimm genug, dass die Parteien sich bei den staatlichen Posten und Finanzen ungeniert bedienen. Mit der Parteipolitisierung der Ordensverleihung machen sie sich den Staat vollends zur Beute."
Aufgrund der öffentlichen Empörung und der Entwürdigung jener, die das Bundesverdienstkreuz tatsächlich unbestritten verdient haben, frage ich mich und hiermit auch Sie, was die Konsequenz ist und ob überhaupt eine Konsequenz gezogen wurde, oder wie das Vorgehen gerechtfertigt wird, falls es weiterhin Gang und Gäbe ist.
Eine pauschale Vergabe des Bundesverdienstkreuzes, die von einer Bundestagssprecherin bestätigt wurde, widerspricht immerhin dem Grundgedanken des Verleihens infolge besonerer Leistungen.
Ich bitte ausdrücklich um konkrete Antwort der soeben gestellten Frage.
Danke für's Lesen!
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am 29. April 2011
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am 29. April 2011
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