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Autor Bea Schmidt am 18. April 2011
13438 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Schnelle Einsatzgruppe zur Niederschlagung von Unruhen in den EU-Staaten - die Zweite

Sehr geehrte Frau Merkel,

leider wurde der Beitrag von Herrn Plum nicht beantwortet - zugunsten des nächstplazierten Anliegens - damit auch andere User eine Antwort auf ihre Fragen erhalten.

Das Stellen dieser Frage ist in meinen Augen absolut wichtig, da hier scheinbar unser demokratischer Rechtsstaat - wie ich ihn als knapp 50jährige Bürgerin kenne und wahrnehme - komplett auf dem Spiel zu stehen scheint, wenn dies mit der Einsatzgruppe real ist... Dies macht mir große Sorgen, denn die Bürger haben ein Recht auf Widerstand - wie Artikel 20 besagt.

Die Frage von Herrn Plum interessiert mich deswegen - wie bestimmt auch weitere Leser hier - geradezu glühend, deswegen möchte ich sie hier ein zweites Mal stellen - und füge den Beitrag von Herrn Plum als Zitat an.

Vielen herzlichen Dank!

B. Schmidt

"Guten Tag Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel!

Ich habe mal einige Fragen und bitte um wahrheitsgemäße Beantwortung.

Es geht um eine schnelle Einsatzgruppe von ca. 4.000 Personen zur Niederschlagung von Revolten in der EU.

Glauben Sie, dass es erforderlich ist, dass eine schnelle Einsatzgruppe, die nur im Inneren einzelner EU-Staaten eingesetzt werden soll, erforderlich ist? Wenn ja,
- wer hat die Befehlsgewalt?
- wie ist diese Truppe ausgerüstet?
- wann wird diese Einheit innerstaatlich eingreifen?
- welche Befugnisse hat diese Sondereinheit?
- wie kann die Bevölkerung vor Willkür und Unterdrückung geschützt werden?
- hat diese Sondereinheit Befehlsgewalt gegenüber Polizei und Militär?

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
E.Plum"

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. April 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Deutsche Polizistinnen und Polizisten können herangezogen werden, um an polizeilichen oder anderen nichtmilitärischen Aufgaben im Rahmen internationaler Maßnahmen mitzuwirken. Eine „Schnelle Einsatzgruppe zur Niederschlagung von Unruhen in den EU-Staaten“, wie Sie sie genannt haben, gibt es aber nicht.

Die Europäische Kommission unterstützt dagegen Projekte zur Fortbildung ziviler Polizeikräfte.

Mit dem European Union Police Forces Training (EUPFT) sollen Polizeieinheiten auf gemeinsame Einsätze unter internationalem zivilem (also nicht-militärischem) Mandat vorbereitet werden. Denn für ihren Einsatz in Krisengebieten müssen die Polizistinnen und Polizisten auf sämtliche Szenarien optimal vorbereitet sein.

Im vergangenen Jahr wurde zum Beispiel eine europäische Polizeikräfteübung EUPFT 2010 in Lehnin bei Potsdam durchgeführt. Verschiedene europäische Polizeikräfte haben geübt, in Krisenregionen zusammenarbeiten. Die Teilnehmer mussten Situationen bewältigen, wie sie im Rahmen Europäischer Polizeimissionen möglich sind.

Im Grundgesetz (Artikel 87a Absatz 3 und 4 sowie Artikel 35 Absatz 2 und 3) ist im Übrigen die strikte Abgrenzung zwischen äußerem militärischem und innerem polizeilichem Gewaltmonopol der Bundesrepublik Deutschland genau geregelt.

Nähere Informationen hierzu können Sie auch auf der Internetseite der Bundespolizei sowie in den Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen nachlesen.

Bundespolizei:

http://www.bundespolizei.de/cln_161/nn_249932/DE/Home/__S...

http://www.bundespolizei.de/cln_161/nn_249942/sid_95A3208...

DIP (Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge): http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt

z.B. Bundestagsdrucksache 17/2263

Bundestagsdrucksache 17/3316

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung