Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Sylvia Laue am 24. Januar 2011
19494 Leser · 4 Kommentare

Arbeitsmarkt

Arbeitsbedingungen im Deutschen Bundestag

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

eine Frage wurde höchstabgestimmt, dem offensichtlich unliebsamen Fragesteller Herrn Hansen aber keine Antwort gewährt.
Ich erlaube mir, diese Frage, deren Beantwortung auch mich sehr interessiert, wortwörtlich zu wiederholen.

Sehr geehrte Frau Merkel,

sie arbeiten an den Eingangsschleusen, im Fahrstuhl oder in der Reichstagskuppel: die Mitarbeiter privater Wach- und Sicherheitsunternehmen im Deutschen Bundestag. Viel Verantwortung, aber kaum Geld zum Leben. Ohne Tarif gab es im letzten Jahr 5,50 Euro pro Stunde. Seit Anfang des Jahres gilt ein Tariflohn von 6,25 Euro Brutto. Viele können ihren Lebensunterhalt trotz Vollzeitstelle damit nicht bestreiten. Sie müssen zusätzliche Unterstützung vom Staat beantragen. Staatliche Leistungsempfänger selbstgemacht - unter dem Dach des Deutschen Bundestages.

Meine Fragen an Sie wären:

1. Sind Ihnen bzw. der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland diese Missstände bekannt?

2. Was unternehmen Sie bzw. die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, damit dieser Missstand positiv geändert wird?

3. Was halten Sie persönlich von diesen Missständen, besonders im Hinblick auf den Deutschen Bundestag?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Laue

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 24. Februar 2011
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Laue,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir aber leider nicht beantworten können. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt an den Deutschen Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Norbert Stamm
    am 15. Februar 2011
    1.

    Für die Beantwortung dieses Beitrags habe ich meine Stimme gegeben.
    Wenn der geschilderte Sachverhalt zutrifft, finde in ihn skandalös.
    Auch wenn es nicht Sache der Bundesregierung ist, für den Bundestag zu entscheiden, ist Frau Merkel ja nicht nur Kanzlerin, sondern auch Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende einer im Bundestag stark vertretenen Partei. Wer im Auftrag der Bundeskanzlerin spricht, kann sich vor der Beantwortung dieser Fragen nicht herumdrücken. Das wäre formalistisch, feiges Kneifen!

  2. Autor Ralf Schumann
    am 15. Februar 2011
    2.

    Ich finde es unfair, dass es hier nur darum geht, wer die Frage gestellt hat und nicht um das Interesse aller Leser. Wir alle hier sind eine Gemeinschaft und haben über die Beiträge abgestimmt, weil wir uns für die Beantwortung interessieren.
    .
    Aus diesem Grund, sollte meines Erachtens jeder Artikel unter den Top 3 beantwortet werden, sonst ist aus meiner Sicht der Sinn dieser Seite hier verfehlt.
    .
    Auch ich muss mich täglich den unbequemen Fragen meiner Kunden stellen, so wie jeder andere Dienstleister auch. Dabei kann ich nicht, so wie Sie, einfach "abwinken", nur weil jemand 2 Fragen hintereinander stellt. Das enttäuscht uns Leser hier, denn jeder von uns hier ist auf die Antwort hier gespannt. So war das sicherlich auch bei meinem Artikel "Wettbewerbsverzerrung ..."
    .
    Liebes Redaktionsteam, auch wenn "Sie da oben" alle verbeamtet sind - wir hier "unten" interessieren uns sehr wohl für das Thema Lohndumping. Das ist allein daran zu erkennen, dass soziale Themen gehäuft vorgetragen und bei den Abstimmungsergebnissen hoch bewertet werden.
    .
    Bitte stellen Sie sich den Fragen der Leser, auch wenn sie unbequem sind!

  3. Autor Bea Schmidt
    am 17. Februar 2011
    3.

    Mich interessiert das auch, zumal ich der Meinung bin, daß es nicht zuletzt eine Frage des Anstandes und des Ehrgefühls ist, seine Mitarbeiter anständig zu entlohnen! Arbeit ist kein "Billig-Ramsch", sondern eine Leistung, für die ein Mensch einen Teil seiner Lebenszeit (die übrigens nie wieder zurückkommt) gibt - und die so entlohnt werden muß, daß man davon existieren kann, und zwar ohne entwürdigende Maßnahmen, wie "sich gläsern machen" auf dem Amt!
    Ich empfinde das Nicht-Beantworten dieser Frage - wenn ich offen sprechen darf - als Drückebergerei, weil man ganz genau weiß, daß hier (leider ganz legales) Unrecht geschieht, und genau dies sollte man von der guten Adresse "Bundesregierung" nun eigentlich wirklich NICHT erwarten.
    Mit besten Grüßen,
    B.S.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 20. Februar 2011
    4.

    Sehr geehrte Frau Sylvia Laue,
    .
    dass unangenehme Wahrheiten bzw. Fragen
    ausgeblendet werden bzw. als Frage gar
    nicht erst zugelassen werden, das
    ist nun mal so.
    .
    Dies habe ich schon
    sehr oft erlebt.
    .
    Aus RECHTSSPRICHWÖRTER:
    .
    *Es ist nun mal das Los der Könige,
    dass sie die Wahrheit nicht
    hören wollen.*

  5. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.