Sehr geehrter Herr Perinic,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
In Deutschland funktioniert das staatliche Rentenversicherungssystem nach dem so genannten „Umlageprinzip“. Jeder Arbeitnehmer ist (bis auf wenige Ausnahmen zum Beispiel Beamte oder Selbstständige) in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Der Beitragssatz liegt aktuell bei 19,9 Prozent. Nach dem Umlageprinzip zahlen alle jetzigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Rentenkasse ein, damit die jetzigen Rentner aus diesen Mitteln ihre Rente beziehen können. Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung haben ergeben, dass die heutigen wie auch die künftigen Rentnerinnen und Rentner mehr an Leistungen erhalten als sie an Beiträgen an die Rentenversicherung gezahlt haben: „Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung“
Im Vergleich zu anderen Industriestaaten hat Deutschland die globale Wirtschafts- und Finanzmarktkrise vergleichsweise gut überstanden. Laut einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) von 2009 schneidet gerade die umlagefinanzierte Alterssicherung in Deutschland besser ab als kapitalgedeckte Alterssicherungssysteme. Die Studie zeigt auch, dass es deutschen Ruheständlern besser geht als in den meisten anderen OECD-Ländern. Weniger als 10 Prozent der über 65-Jährigen leben hierzulande unter der Armutsgrenze. Im OECD-Durschnitt waren es 13,3 Prozent.
Mehr zu der Studie: „Renten auf einen Blick 2009“:
Als eine der leistungsstärksten Volkswirtschaften der Europäischen Union trägt Deutschland zwar einen großen Anteil des EU-Haushalts, erhält aber auch große Summen aus diesem Haushalt zurück: Beispielsweise gehören die fünf neuen Bundesländer zu den Regionen, die von der EU besonders gefördert werden.
Nicht zuletzt als Exportnation hat Deutschland ein großes Interesse an einer funktionierenden Europäischen Union und an einem stabilen Euro: Der größte Teil unserer Exporte geht in die EU-Nachbarstaaten. Das bedeutet Aufträge für unsere Wirtschaft und somit mittelbar Arbeitsplätze in Deutschland.
Griechenland erhält von den anderen Euro-Ländern und dem Internationalen Währungsfonds Finanzhilfen. Diese Hilfen sollen die Zahlungsfähigkeit des Landes sichern und vor allem die Stabilität der gesamten Eurozone schützen. Die Hilfen gibt es aber nicht gratis, sondern nur unter strengen Bedingungen: Griechenland muss ein enormes Sparprogramm und Wirtschaftsreformen schultern. Und auch die anderen Euroländer müssen ihre Haushalte jetzt schneller in Ordnung bringen. Denn die hohe staatliche Verschuldung, zum Teil gekoppelt mit großen Wirtschaftsproblemen, sind die eigentlichen Ursachen der jüngsten Euroschwankungen.
Griechenland erhält die Finanzhilfen nicht zweckgebunden für seine Rentenversorgung, sondern um seine gesamte Finanzierung zu sichern. Der Bund bürgt für die Kredite, die Griechenland von der deutschen KfW-Bank erhält. Das heißt: Es fließen keine Gelder aus der Staatskasse. Deutschland ist im Rahmen der EU in diese Bürgschaften eingebunden.
Fragen und Antworten zum Euro-Schutzschirm: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/05/...
Bundesfinanzminister Schäuble im Interview mit der Bild-Zeitung http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Intervie...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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