Sehr geehrter Herr Schröter,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
1967 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das vollständige Verbot der Arbeitnehmerüberlassung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Deshalb hat der Bund die Arbeitnehmerüberlassung 1972 gesetzlich geregelt.
Die Bundesregierung ist gegenüber dem Deutschen Bundestag verpflichtet, regelmäßig über Erfahrungen mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu berichten. Dabei hat sich (zuletzt im 11. Bericht vom Januar 2010) gezeigt, dass „Zeitarbeit Brücken in Arbeit baut für Menschen, die sonst schlechte Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt hätten. Und sie sorgt auf Seiten der Unternehmen dafür, dass diese flexibler auf Nachfragespitzen oder Auftragsflauten reagieren können“.
Ergebnisse eines Forschungsvorhabens (des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums) 2008/09 bestätigen: 64 Prozent der in der Zeitarbeit beschäftigten Menschen waren vorher ohne Beschäftigung, darunter waren neun Prozent sogar noch nie vorher beschäftigt.
Zeitarbeit ist geeignet, Perspektiven zu schaffen. Der überwiegende Teil der ehemaligen Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer arbeitet auch mittelfristig und ist nicht arbeitslos. Zwei Jahre nach Ende des Zeitarbeitsverhältnisses sind zwei Drittel der ehemaligen Zeitarbeitskräfte überwiegend oder vorübergehend in der Zeitarbeitsbranche tätig. Sie sind damit mittelfristig weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Gerade für Langzeitarbeitslose ist die Zeitarbeit eine Chance auf Arbeit. In über zehn Prozent der neu geschlossenen Zeitarbeitsverhältnisse waren die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer zuvor zwölf Monate und länger nicht beschäftigt.
Zeitarbeit bietet in der Regel voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer sind genauso abgesichert wie alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Es gibt also eine Reihe von Vorteilen für Arbeitnehmer durch die Zeitarbeit.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten die aktuellen Entwicklungen in der Branche sehr genau unter die Lupe genommen. Derzeit befindet sich ein Referentenentwurf für die Zeitarbeit in der Abstimmung zwischen den Ministerien der Bundesregierung. Dabei geht es um die Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008. Vermieden werden soll, dass das sinnvolle arbeitsmarktpolitische Instrument Arbeitnehmerüberlassung als „Drehtür“ genutzt wird, um die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und -nehmern abzusenken. Werden die Arbeitnehmer von ihrem ehemaligen Arbeitgeber oder einem anderen Unternehmen des gleichen Konzerns als Zeitarbeitnehmer beschäftigt, müssen ihnen die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen gewährt werden wie der Stammbelegschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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