Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zu Ihrer Petition, die dem Deutschen Bundestag vorliegt, können wir leider nicht Stellung nehmen. Der Petitionsausschuss ist - gemäß Art. 17 und 45c des Grundgesetzes - vom Deutschen Bundestag bestellt, um die Bitten und Beschwerden zu behandeln, die an den Bundestag gerichtet sind.
Wegen des Prinzips der Gewaltenteilung hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, die Arbeit des Ausschusses zu beeinflussen.
Davon unabhängig möchten wir jedoch gerne auf die Themen eingehen, die Sie ansprechen: die Maßnahmen des Staates zur Rettung von Banken in Krisenzeiten und eine strengere Regulierung des Finanzmarktes.
Der Bundesregierung ist bewusst, dass eine strengere Regulierung des Finanzmarktes notwendig ist, um in Zukunft Finanzmarktkrisen zu vermeiden. Wir wollen verhindern, dass der Staat in Zukunft erneut zu Rettungsmaßnahmen gezwungen ist.
Als vorbeugende Maßnahme setzt sich die Bundesregierung unter anderem für eine angemessene Aufsicht der Banken durch ein abgestimmtes Regelwerk ein. Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung unter anderem eine stärkere Haftung und Verantwortung der Finanzmarktakteure durchgesetzt, die sich nicht mehr allein an kurzfristigen Gewinnen orientieren dürfen.
Zu Recht weisen Sie in diesem Zusammenhang auf die Auswirkungen der Globalisierung hin. Deswegen reichen allein nationale Maßnahmen nicht aus. Wir brauchen wirksame, globale Abkommen – beispielsweise in der G20-Gruppe – zur Regulierung der Finanzmärkte. Die Bundeskanzlerin hat dies am 10. November 2009 noch einmal in ihrer Regierungserklärung betont und klar gemacht, dass sie die Banken – auch finanziell – in die Verantwortung nimmt.
Die Regierungserklärung finden Sie hier:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/AudioVideo/2009/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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