Sehr geehrte Frau Karrasch,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutsche Gesetze sind nicht geschrieben, um grausame und unmenschliche Behandlung zu ermöglichen. Im Gegenteil. Schon das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die Würde des Menschen zu schützen. Grausamkeit und Unmenschlichkeit sollen also gerade verhindert werden.
Allerdings sehen deutsche Gesetze bei Verfehlungen auch Folgen vor. Das gilt auch im Arbeitsrecht: Manche Vorfälle – zum Beispiel Straftaten wie Diebstahl – können unter bestimmten Umständen auch zu einer Kündigung führen. Für eine solche Kündigung sieht das Gesetz jedoch vor, dass alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind. Die Interessen beider Vertragsparteien müssen gegeneinander abgewogen werden – gerade um ungerechte Ergebnisse zu vermeiden.
Diese Abwägung im Einzelfall ist Sache der Gerichte, wie auch die Beurteilung des gesamten Hergangs. Weil nicht jeder Fall gleich ist, entscheiden sie unterschiedlich – teils auch für die Gekündigten. So zum Beispiel letztlich auch in dem von Ihnen genannten Fall des Entsorgungsmitarbeiters: Hier hat ein Mannheimer Gericht entschieden, dass der Betroffene weiterbeschäftigt werden muss.
Grundsätzlich kann es also nicht darum gehen, Gesetze zu ändern. Vorrangig ist, sie richtig anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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