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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Walter Schuster am 11. Februar 2009
12520 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte/r Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

In der TV Sendung Kontraste am 5.2.09 haben wir erfahren dass uns die Bundesregierung ein Recht das bei der Aufklaerung von Fehlverhalten der Banken beitragen kann, nehmen will.
Welches Interesse hat die Bundesregierung den Buergern Einsicht in wichtige Akten zu nehmen?

Wie kann der Buerger nach Verabschiedung des Gesetzes den Banken im Falle eines Betruges diesen noch nachweisen?
Hier bleibt der Buerger eindeutig auf der Strecke.

Ich hoffe Sie ueberdenken diese geplante Entscheidung noch einmal. Ihre Waehler werden Sie beobachten und Konsequenzen ziehen.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Walter Schuster