Sehr geehrter Herr Gräfe!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Zur Streumunition: Die Unterzeichnung des Übereinkommens über Streumunition im Dezember 2008 in Oslo ist ein Meilenstein bei der Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts: Die Konvention verbietet den Vertragsstaaten, Streubomben einzusetzen, herzustellen, weiterzugeben oder zu lagern. Die Konvention untersagt auch Import und Export sämtlicher Streumunitionstypen. Die Konvention tritt sechs Monate nach Ratifizierung durch 30 Staaten in Kraft – bisher haben vier Staaten ratifiziert. Die Vernichtung aller Bestände, die unter das Verbot fallen, muss grundsätzlich innerhalb von acht Jahren nach Inkrafttreten der Konvention erfolgen. Mit diesem umfassenden Verbot von Streumunition erzielte die internationale Gemeinschaft einen wichtigen Erfolg.
Ziel der Bundesregierung ist, das Übereinkommen noch in dieser Legislaturperiode ratifiziert zu sehen. Das Bundeskabinett hat deshalb bereits am 21. Januar 2009 dem Übereinkommen zugestimmt, die erste Beratung im Bundesrat ist für Anfang März vorgesehen.
Schon deutlich vorher, nämlich im Mai 2008, hat die die Bundesregierung den sofortigen Verzicht auf Streumunition erklärt. Sämtliche Bestände an Streumunition, die noch im Besitz der Bundeswehr sind, werden vernichtet.
Richtig ist aber auch, dass eine Reihe von Ländern noch nicht bereit ist, dem Abkommen beizutreten. Wir werben bei den Regierungen dieser Länder dafür, ihre ablehnende Haltung aufzugeben. Das Abschlusskommuniqué des Nato-Gipfels von Bukarest hat die „Bedeutung von Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung für Frieden und Sicherheit“ besonders hervorgehoben.
Das bisher Erreichte ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem weltweiten Verbot von Streumunition. Ziel der Bundesregierung ist, den Verhandlungsprozess in die Vereinten Nationen zu tragen und das Verbot der Streumunition in einem Zusatzprotokoll zum VN-Waffenübereinkommen (Convention on Prohibitions or Restrictions on the Use of Certain Conventional Waepons – CCW) zu verankern.
Verhandlungen auf internationaler Ebene erfordern stets viel Geduld, Ausdauer und Augenmaß für das Machbare. Wie die Konvention über Streumunition zeigt, sind jedoch wichtige Erfolge erreichbar.
Zu Waffenexporten: Ihre Meinung, Deutschland sei ein eifriger Waffenexporteur, teilen wir nicht. Die Bundesregierung verfolgt traditionell eine sehr restriktive Kontrollpolitik für Rüstungsexporte und liefert keine Waffen in Konfliktherde und Spannungsgebiete. 2007 wurden für Rüstungsgüter einschließlich Kriegswaffen Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von rund 3,7 Mrd. Euro erteilt. Die Genehmigungen entfielen überwiegend auf Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, mit denen im Übrigen vielfältige Kooperationen im Rüstungsbereich bestehen.
Genehmigungsentscheidungen richten sich nach dem Verhaltenskodex der EU zu Rüstungsexporten. Dieser Kodex nennt sehr genaue Kriterien, die bei der Genehmigung von Waffenexporten zu beachten sind.
Den Text des Verhaltenskodex finden Sie hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Wel....
Die Bundesregierung unterstützt innerhalb der Vereinten Nationen auch die Initiative zur Schaffung eines rechtlich verbindlichen internationalen Waffenhandelsabkommens. Weltweit gültige Standards für Rüstungstransfers zu verankern, erscheint der aussichtreichste Weg, sich dem Problem auf internationaler Ebene anzunähern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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