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Beantwortet
Autor Jessica H. am 16. November 2008
21911 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Rauchen in der Gegenwart von Nichtrauchern

Sehr geehrte Frau Merkel,

schon seid ettlichen Jahren leiden Nichtraucher, wenn sich Raucher in ihrer Gegenwart eine Zigarette anzünden. Uns Mitmenschen und vor allem den Nichtrauchern kann es durchaus egal sein, was die Bundesbürger über 18 Jahre mit sich und ihrem Körper anstellen, wenn sie rauchen. Doch es ist wahrlich nicht vertretbar, wenn auch Nichtraucher dadurch einen Schaden davon tragen!

Schon lange ist bekannt, dass das Passivrauchen schädlicher ist, als Aktivrauchen. Warum also wird nichts dagegen unternommen, die nicht rauchende Bevölkerung davor zu schützen, zwanghaft mitrauchen zu müssen, wenn sich eine rauchende Person in der Nähe befindet?

Noch nie in meinem Leben habe ich aktiv geraucht. Doch dadurch, dass ich in der Öffentlichkeit gezwungen bin, passiv mit zu Rauchen, habe ich nun mit 18 Jahren schon Atembeschwerden bekommen. Sobald sich jemand mit einer brennende Zigarette neben mich stellt, muss ich als Nichtraucherin die Flucht ergreifen, da mir der Zigerettenrauch an sonsten zu sehr zu schaffen macht, zumal ich ihn ebenfalls als äußerst unangenehm empfinde.

Pesonen mit Asthma, schwangere Frauen, Eltern mit ihren Kindern und noch weitere Nichtraucher. All diese Leute laufen gut gemischt durch die Straßen. Und unter ihnen sehr viele Raucher, die überhaupt keine Rücksicht darauf nehmen, in wessen Gegenwart sie Rauchen.

Den Rauchern schadet es nicht, wenn sie sich in Gegenwart von Nichtrauchern befinden. Jedoch schadet es Nichtrauchern nachweislich massiv, wenn in ihrer Gegenwart geraucht wird.

In Artikel 2.2. des Grundgesetzes steht folgendes: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Warum aber wird den Nichtrauchern ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit genommen?

Dies wäre durchaus sinnvoll änderbar, indem man das Rauchen in der Öffentlichkeit gänzlich untersagt und es nur noch in hierfür vorgesehenen Räumlichkeiten gestatten würde, was dies bezüglich auch mein Anliegen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 25. Dezember 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Haitz,

vielen Dank für ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Gefahren des Rauchens und Passivrauchens sind unbestritten. In dieser Einschätzung stimmen wir mit Ihnen überein. Ihre Auffassung, dass nichts dagegen unternommen wird, können wir jedoch nicht teilen. Für die Bundesregierung ist der Schutz der Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens ein wichtiges Anliegen.

Im Nichtraucherschutz gibt es jedoch aufgrund der föderalen Struktur unseres Landes klare Zuständigkeiten. Sowohl der Bund als auch die Länder sind in bestimmten Bereichen zuständig. Die Bundesregierung kann diese Frage aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht per Erlass bundesweit – zum Beispiel für sämtliche öffentlichen Gebäude – regeln.

Mittlerweile haben Bund und Länder in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen umfassende gesetzliche Regelungen für den Nichtraucherschutz erlassen. Damit gilt in nahezu allen Bereichen ein Rauchverbot.

Seit September 2007 gilt das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. In allen Einrichtungen des Bundes darf nicht mehr geraucht werden. Außerdem gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu zählen Eisenbahnen, Busse, Taxen, Flugzeuge und Fähren sowie Personenbahnhöfe.

Die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer regeln Rauchverbote in Landesbehörden, Krankenhäusern, Kitas, Schulen, Sport- und Kultureinrichtungen sowie in Gaststätten.

Einige Landesgesetze zu Rauchverboten in sogenannten „Eckkneipen“ wurden vom Bundesverfassungsgericht als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen. Bis zum 31. Dezember 2009 sind die Länder aufgefordert, dazu neue Regelungen zu treffen.

Sie fordern in Ihrem Schreiben aber auch ein generelles Rauchverbot in der Öffentlichkeit und begründen das mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Der Schutz der Gesundheit vor den Gefahren des Passivrauchens ist ein überragend hohes Gut Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Rauchverbot in Gaststätten ausdrücklich festgestellt. Aber auch die Handlungsfreiheit von Rauchern sowie die wirtschaftliche Existenzfähigkeit - zum Beispiel von Gaststättenbesitzern - spielen eine Rolle. Es treffen also verschiedene Rechtsgüter aufeinander, zwischen denen ein angemessenes Gleichgewicht zu finden ist. Deshalb gibt es in Bund und Ländern kein absolutes und ohne jede Ausnahme geltendes Rauchverbot.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung