Sehr geehrte Frau Kraus,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Vor dem Hintergrund der spektakulären Fälle von Kindesvernachlässigung und -misshandlung, die in jüngster Zeit bekannt geworden sind, sind die Jugendämter zu Recht besonders aufmerksam. Wenn das Jugendamt ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut nimmt, greift es zu einer der letzten Möglichkeiten, um Minderjährige zu schützen. Damit leisteten die Ämter gefährdeten Kindern "erste Hilfe" in einer akuten Notsituation.
Zu Diskriminierungen durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe kam es dabei nur in einigen wenigen Fällen. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hat sich intensiv mit den Petitionen an den EU-Petitionsausschuss befasst. Die Befürchtung, dass die Petitionen auf ein grundlegendes Problem hindeuten, hat sich erfreulicherweise nicht bestätigt.
Die Europäische Kommission hat nach den Anhörungen keine Veranlassung gesehen, aktiv zu werden. Das lässt den Schluss zu, dass die Petitionen Einzelfälle betreffen, bei denen schwierige Trennungs- und Scheidungssituationen ein hohes Konfliktpotenzial hervorbringen – ein Konfliktpotential, das sich auch gegen die Mitarbeiter der Jugendämter richtet.
Der Umgang mit hochstrittigen Trennungssituationen von Eltern erfordert ein großes Maß an Kompetenz und Professionalität. Deshalb fördert das BMFSFJ derzeit ein Modellprojekt, mit dem Hilfestellungen für die Beratungspraxis bei schwierigen Trennungs- und Scheidungssituationen entwickelt werden. Das zeigt einmal mehr, dass die Sorgen und Probleme von Eltern und Kindern ernst genommen werden. Daher sehen wir für den Gesetzgeber keinen Handlungsbedarf bezüglich der Bamberger Erklärung.
Es steht außer Frage, dass die Jugendämter mit ihren Fachkräften Familien in vielen schwierigen und komplexen Situationen echte Hilfe leisten – zum Schutz und zum Wohl der Kinder.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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