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Beantwortet
Autor David Händschke am 13. April 2008
17348 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Fragwürdige Ost-West-Lohnangleichung

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

bezüglich der Löhne, im Bundesgebiet Ost und West, habe ich eine Anfrage an Sie.

Warum gibt es nach 18 Jahren Wiedervereinigung immer noch Lohnunterschiede zwichen Ost und West?

In den letzten Monaten geht es verstärkt wieder darum, ob die Löhne in Ostdeutschland weiterhin an das Westniveau angepasst werden sollen.

Nach der Wiedervereinigung galt auf dem Arbeitsmarkt leider nicht das Motto: "gleiches Geld - für gleiche Arbeit".
Begründet wurde dies durch den sogenannten Produktionsunterschied. Nach fast 18 Jahren hat jedoch Ostdeutschland in Sachen Arbeitsproduktivität aufgeschlossen.
Warum ist eine einheitliche Bezahlung immer noch nicht möglich?

Ein Beispiel aus dem öffentlichen Dienst:

Formal gibt es in einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes keinen Unterschied mehr zwischen Ost und West.
Doch der Schein trügt. Die Gleichung zählt nur für das Grundgehalt.
Wenn man die Zuschläge oder Sonderzahlungen vergleicht, ist deutlich zu erkennen, dass Mitarbeiter im Osten nur eine abgespeckte Form davon erhalten.
Weiterhin beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden und damit eine Stunde mehr als die der Kollegen aus den alten Bundesländern.

Auch im Einzelhandel gibt es solche Beispiele:

Formal gibt es hier zwischen Ost und West Lohngleichheit.
Jedoch bei Urlaubsgeld und Sonderzahlungen erhalten Mitarbeiter in den neuen Bundesländern deutlich weniger Geld.
Ihr Urlaubsgeld beträgt nur 45 Prozent des Monatsgehalts, in Westdeutschland sind es 50 Prozent. Bei den Sonderzahlungen ist der Unterschied mit 12,5 Prozent noch größer (Ost: 50 Prozent des Monatsgehalts; West: 62,5 Prozent des Monatsgehalts).

Der Arbeitsmarktforscher Herbert S. Buscher vom IWH in Halle sieht besonders hohe Unterschiede im Dienstleistungssektor. Mit der Arbeitsproduktivität sei das nicht zu begründen. "Ein Wachschützer im Osten arbeitet genauso produktiv wie sein Kollege im Westen",

Der einzige "Preisvorteil" im Osten besteht aus den günstigen Mieten, was aber durch hohe Nebenkosten wieder ausgeglichen wird.
Lebensmittel müssen beispielweise genau so teuer gekauft werden wie in den alten Bundesländern. Aber leider mit weniger Geld im Geldbeutel.

Noch ein Zitat von ver.di -Landesbezirksleiter Thomas Voß:

Wer Ostdeutschland dauerhaft als Niedriglohnstandort etablieren will, tue weder den Arbeitnehmern noch den Unternehmen einen Gefallen. Die damit verbundene Perspektivlosigkeit sorge für Abwanderung und Fachkräftemangel. Er kenne einige Unternehmen im Osten, die mittlerweile händeringend nach gut ausgebildeten Arbeitnehmern suchen. In vielen Bereichen leide die Wirtschaft deshalb unter dem lohnbedingten Ausbluten der Arbeitnehmerschaft.

Ich stelle mir persönlich immer wieder die Frage, wann werden wir wirklich ein einheitliches Deutschland sein und wie lange wird es noch dauern, bis das OST-WEST Denken aus den Köpfen der Bundesbürger verschwindet?

Ich danke Ihnen für die Beantwortung meines Beitrages.

Hochachtungsvoll

David Händschke

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 21. Mai 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Händschke,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Höhe der Löhne zu bestimmen, liegt in der Hoheit von Tarifparteien. Dieses Recht der Tarifparteien ist in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt. Es ist damit nicht die Aufgabe der Bundesregierung, Löhne festzusetzen oder anzupassen.

Nur im Rahmen seiner Funktion als Arbeitgeber hat das Bundesinnenministerium, das für die Besoldung der Bundesbediensteten zuständig ist, ein Mitgestaltungsrecht, wie kürzlich im Rahmen der Tarifverhandlungen geschehen. Für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Anpassung Ost an West bereits größtenteils vollzogen - beziehungsweise erfolgt sie nach Annahme des entsprechenden Gesetzentwurfs rückwirkend zum April dieses Jahres.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung