Sehr geehrter Herr Neudek,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das inländische Rundfunkwesen (Hörfunk und Fernsehen) einschließlich seiner Finanzierung fällt in die Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz der Länder. Deshalb kann die Bundesregierung keinen Einfluss auf das Rundfunkgebührenwesen oder die Aufgaben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nehmen.
Änderungen der rechtlichen Grundlagen können nur die Länder vornehmen. Wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten des Rundfunks - insbesondere die Gebührenfrage - werden von allen Ländern gemeinsam geregelt. Hierfür ist die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder zuständig. Der ständige Vorsitz dieser Kommission liegt beim Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz. Die Adresse: Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder, c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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