Sehr geehrte Frau Volkmann,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
In Deutschland besteht allgemeine Schulpflicht. Für die Umsetzung sind ausschließlich die Länder zuständig.
In der Sache haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof gute Gründe für die Schulpflicht genannt. So heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006: „Die allgemeine Schulpflicht dient dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags. Dieser Auftrag richtet sich nicht nur auf die Vermittlung von Wissen und die Erziehung zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit. Er richtet sich auch auf die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger, die verantwortungsbewusst an den demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben. Die Offenheit für ein breites Spektrum von Meinungen und Auffassungen ist konstitutive Voraussetzung einer öffentlichen Schule in einem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen.“
In der von Ihnen zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten „Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken ist und Minderheiten zu integrieren sind. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Bitte informieren Sie sich über die vielfältigen Schulangebote an Ihrem Wohnort. Fast alle Schulen bieten einen Tag der offenen Tür an oder stehen zu einem ausführlichen Informationsgespräch zur Verfügung. Wir sind sicher, dass Sie so eine geeignete Schule finden, auf dem Ihr Kind zusammen mit Gleichaltrigen bestmöglich gefördert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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