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Autor Oliver Timm
Am 10. Februar
1050 Leser · 101 Stimmen

Familienpolitik

Selbstbehalt bei Kindesunterhalt

sehr geehrte Kanzlerin,

warum wird im Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle nicht die ortsübliche Miete berücksichtigt?
Es wird immer statisch mit einer festen Warmmiete von 360€ gerechnet.
Ich wohne im Großraum München bin berufstätig und zahle auch gerne für meine Kinder (verdiene 2600€ Brutto).
Einem HartzIV Empfänger werden bei einer Person 473 € kalt bezahlt (Tabellenwert der Stadt München).
Ich zahle günstige 580€ warm, wobei mir aber nur 900€ insgesamt als Selbstbehalt zustehen. Also bleiben mir als Berufstätiger gerade 320€ zum leben übrig (Strom, Kleidung, Nahrung, Fahrzeug und etc.).
Im Vergleich hat ein HartzIV Empfänger hier 359€.

Mit freundlichen gruß
O. Timm

+91

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