Familienpolitik
Selbstbehalt bei Kindesunterhalt
sehr geehrte Kanzlerin,
warum wird im Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle nicht die ortsübliche Miete berücksichtigt?
Es wird immer statisch mit einer festen Warmmiete von 360€ gerechnet.
Ich wohne im Großraum München bin berufstätig und zahle auch gerne für meine Kinder (verdiene 2600€ Brutto).
Einem HartzIV Empfänger werden bei einer Person 473 € kalt bezahlt (Tabellenwert der Stadt München).
Ich zahle günstige 580€ warm, wobei mir aber nur 900€ insgesamt als Selbstbehalt zustehen. Also bleiben mir als Berufstätiger gerade 320€ zum leben übrig (Strom, Kleidung, Nahrung, Fahrzeug und etc.).
Im Vergleich hat ein HartzIV Empfänger hier 359€.
Mit freundlichen gruß
O. Timm
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