Innenpolitik
Mussten Sie diese Kanzlerakte unterzeichnen?
Generalmajor a.D. Gerd-Helmut Komossa schreibt auf Seite 21f. seines aktuellen Buches Die deutsche Karte
„Der Geheime Staatsvertrag"
(....) 21. Mai 1949 wurde vom Bundesnachrichtendienst unter 'Strengste Vertraulichkeit' eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewußt sein dürfte. Danach wurde einmal der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien bis zum Jahr 2099 fixiert.
Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannten 'Kanzlerakte' zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.“
Ist das so, ja oder nein?
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Innenpolitik
Re: Mussten Sie diese Kanzlerakte unterzeichnen?
Sehr geehrter Herr Seppelt,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der "geheime Staatsvertrag", den Sie erwähnen, ist dem Reich der Legenden zuzuordnen. Diesen Staatsvertrag gibt es nicht. Und die Bundeskanzlerin musste selbstverständlich auch nicht auf Anordnung der Alliierten eine sogenannte "Kanzlerakte" unterschreiben, bevor sie ihren Amtseid ablegte. Die erbetene kurze Antwort lautet daher: Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung